Freiheitsstrafe für den „coolen Max“ – 22-Jähriger steht wegen Drogendeals vor Gericht

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„Fertiggebaute“ Joints verkaufte ein Wolfratshauser nach Überzeugung des Amtsgerichts an Minderjährige. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In Wolfratshausen verkaufte ein 22-jähriger Vorbestrafter Joints an Minderjährige. Dafür gab‘s auf der Anklagebank eine Freiheitsstrafe von neun Monaten.

Wolfratshausen – Der junge Mann brachte eine gewisse Gerichtserfahrung mit in die Verhandlung. Vier Vorstrafen inklusive eines Jugendarrests zieren die strafrechtliche Vita des 22-jährigen Wolfratshausers, der nun erneut auf der Anklagebank Platz nehmen musste – zum ersten Mal vor dem Erwachsenen-Strafgericht.

Dass es dort mitunter anders zugeht als am Jugendgericht, wo der erzieherische Gedanke vor dem Bestrafen kommt, wurde dem Arbeit suchenden schnell klar. „Man kann versuchen, Pluspunkte zu sammeln, aber man kann natürlich auch den coolen Max raushängen lassen“, erklärte Richter Helmut Berger. Der junge Erwachsene entschied sich für Letzteres.

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 „Ist doch erlaubt, oder?“, meinte er lapidar nach dem Hinweis des Gerichts, dass er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen dürfe. Dabei bezog er sich auf das neue Cannabisgesetz. Aber das umfasst nicht die ihm zur Last gelegten Straftaten: Kauf und Besitz von LSD-Trips ist nach wie vor strafbar – und was die Cannabis-Legalisierung betrifft, hört der Spaß auf, wenn Personen über 18 Jahre die Droge an Minderjährige weitergeben oder verkaufen.

Am 2. März dieses Jahres soll der 22-Jährige in seiner Wohnung drei LSD-Trips aufbewahrt haben, außerdem soll er im Frühjahr zwei Joints zum Preis von je zehn Euro an eine damals 14-Jährige Wolfratshauserin verkauft haben. Der Angeklagte stritt alle Vorwürfe ab. Das LSD sei lediglich auf einem Handy-Foto gesichtet worden. Mit der Schülerin sei er zwar bekannt, „ich habe mit ihr aber nie was mit Betäubungsmitteln gemacht“.

Schülerin sagte gegen Angeklagten aus

Beide Behauptungen wurden schnell widerlegt. Ein Polizeibeamter bestätigte, dass er auf die Schale mit dem LSD zwar zuerst in der Fotogalerie auf dem sichergestellten Handy des Angeklagten gestoßen sei. „Aber genau diese Schale haben wir später in seiner Wohnung gefunden.“

Die Schülerin bestätigte, was Staatsanwaltschaft und Gericht schon aus den ausgewerteten WhatsApp-Chats wussten. „Ich habe ihm geschrieben, ob ich einen Joint haben kann, weil ich wusste, dass man bei ihm was kaufen kann“, so die Teenagerin. Die „fertiggebauten Joints“ habe sie dann an der Loisach übergeben bekommen.

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Richter Helmut Berger sprach den Angeklagten schuldig des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie Handeltreibens mit selbigen und Abgabe an Minderjährige und verurteilte den Wolfratshauser zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Anders als von der Staatsanwältin beantragt, setzte Berger die Strafe zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Verurteilte 200 Sozialstunden ableisten und dem Gericht jeden Monat drei Bewerbungen für eine sozialversicherungspflichtige Arbeit nachweisen. Außerdem wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

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