Verdacht auf Kinderporno-Besitz: Kripo Fürstenfeldbruck durchsucht 23 Wohnungen in der Region

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Aktionstag zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa

Unter Federführung der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck wurden im Laufe des heutigen Tages (13. November) mehrere Wohnungen wegen des Verdachts auf Besitz kinder- und jugendpornografischen Foto- und Videomaterials durchsucht. Im Rahmen der Aktion konnten 23 Beschuldigte angetroffen und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden.

Region - Die richterlich angeordneten Durchsuchungen, an denen neben Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck auch Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Dachau und drei Datenspürhunde beteiligt waren, starteten heute in den frühen Morgenstunden. Es wurden insgesamt 23 Objekte in den Landkreisen Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech durchsucht.

Die Ermittlungen richten sich gegen 23 Personen im Alter von 13 bis 80 Jahren, die alle im Rahmen des Einsatzes angetroffen und nach der Durchführung von kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen wurden. Der jüngste Tatverdächtige ist aufgrund seines Alters von 13 Jahren noch nicht strafmündig. Die Auswertung der über 130 sichergestellten Beweismitteln in Form von Mobiltelefonen, Computern, Tablets und sonstigen Datenträgern dauert an.

Zudem konnten zwei Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild sichergestellt werden. Deren Besitz ist strafbar und kann gemäß $ 184 I Abs. II StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Die Kriminalpolizei rät:

Wenn Sie kinderpornografische Inhalte im Internet entdecken, teilen Sie die Adresse dieser Seite unmittelbar der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mit. Dafür kopieren Sie sich die genaue Internetadresse im oberen Teil Ihres Browsers.
Haben Sie Kinderpornografie in einem sozialen Netzwerk entdeckt, kopieren Sie sich den Link zur besuchten Profilseite und notieren Sie sich gegebenenfalls den Profilnamen des Nutzers, der die Inhalte verbreitet hat. Geben Sie diese Informationen Ihrer zuständigen Polizeidienststelle weiter.
Wenn Ihnen in einem Chat kinderpornografische Bilder oder Videodateien zugesandt wurden, zeigen Sie diese ebenfalls an. Dafür sollten Sie eine sogenannte WHOIS-Abfrage über den Absender einholen (über Tastatur eingeben: „/whois“ bzw. „/dns“) und diese Informationen sowie das Chat-Protokoll mit den Inhalten unverzüglich Ihrer örtlichen Polizeidienststelle weiterleiten. Über die IP-Nummer ist der Verbreiter im Regelfall dann zu identifizieren.
Kinderpornografie wird immer häufiger von Kindern und Jugendlichen selbst verbreitet. Erklären Sie ihren Kindern, dass es im Internet verbotene und jugendgefährdende Inhalte gibt. Nur Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern vorgewarnt wurden, können beispielsweise auf in Klassenchats verschickte Inhalte angemessen reagieren.
Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Internetseite polizei-beratung.de