Lindner stellt Kindergelderhöhung für 2025 in Aussicht – genaue Höhe aber noch offen

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Das Kindergeld war 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Für das kommende Jahr hat Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Erhöhung angekündigt.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat eine Erhöhung des Kindergeldes im kommenden Jahr in Aussicht gestellt. „Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten“, sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, 25. April). Das Kindergeld sei bereits 2023 „sehr stark und überproportional erhöht“ worden, um Familien zu entlasten. „Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an.“

Zusammen mit einer Kindergelderhöhung werde es 2025 auch eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer geben, kündigte Lindner an. Der Finanzminister bekräftigte zugleich seine Forderung, Grund- und Kinderfreibetrag rückwirkend anzuheben. Das sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig. „Leider wird das bisher von SPD und Grünen blockiert“, sagte der FDP-Politiker dem Bericht des RND zufolge.

Wie hoch ist das Kindergeld 2024?

Das Kindergeld ist für viele Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung. Im Jahr 2023 war es auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen und ist seither nicht erhöht worden.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Der Freibetrag wurde zum 1. Januar bereits von 6.024 Euro auf 6.384 angehoben und soll nach den Plänen des Finanzministeriums rückwirkend auf 6.612 Euro steigen. Für Familien mit niedrigeren Einkommen ist dagegen das Kindergeld ausschlaggebend, vom Kinderfreibetrag profitieren sie nicht.

Mutter mit Schulkind auf einer Treppe
Das Kindergeld war im Jahr 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen. (Symbolbild) © Image Source/Imago

Wo und wie kann man das Kindergeld beantragen?

Um Kindergeld zu erhalten, muss man einen schriftlichen Antrag stellen. „Sie müssen es in der Regel bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) zu dem Prozedere. Beim Beantragen des Kindergeldes sollten man auch die Steuer-ID griffbereit haben, informierte die VLH in ihrer Mitteilung (Stand: 24. Januar). „Denn diese Nummer ist für den Antrag zwingend erforderlich.“

Wie lange gibt es Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

In vielen Fällen steht Familien das Kindergeld auch über den 18. Geburtstag von Tochter oder Sohn hinaus zu – mit einer Ausnahme jedoch längstens bis zu deren 25. Geburtstag. Für das Kindergeld muss dann jedoch ein neuer Antrag gestellt werden. Mehrere Bedingungen müssen in solchen Fällen erfüllt sein. Damit die Unterstützung ab dem 18. Geburtstag nicht wegfällt, müssen Eltern beispielsweise nachweisen, dass sich ihr Kind noch in der Ausbildung befindet oder auf einen Ausbildungsplatz wartet. Auch wenn ihr Sprössling ein freiwilliges soziales Jahr macht oder eine kurze Pause innerhalb der Ausbildung, bekommen die Eltern weiter Kindergeld oder die Freibeträge.

Wie hoch ist zudem der Kinderzuschlag?

Kinder aus einkommensschwachen Familien können neben dem Kindergeld auch einen Kinderzuschlag erhalten. Allerdings muss der Antrag auf den Kinderzuschlag gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Zum 1. Januar 2024 ist der Kinderzuschlag auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind erhöht worden. Zuvor lag er bei bis zu 250 Euro. (Mit Material der dpa)

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