„Rote Zone“, Strafen bis 2000 Euro: Tiroler Skiort greift gegen Party-Touristen hart durch
Straffe Maßnahmen in Österreich. Der Ski-Ort Fiss in Tirol zieht die Reißleine. Neue Regeln und harte Strafen sollen dem Party-Tourismis Einhalt gebieten.
Fiss – „Unsere Gemeinde soll für alle ein Ort des Wohlbefindens bleiben“, erklärt die Gemeinde Fiss in Tirol. Nach mehreren Après-Ski-Exzessen greift sie jetzt durch. Eine neue polizeiliche Verordnung soll die Ausschweifungen der Österreich-Urlauber unterbinden.
Jüngst hatten Szenen von einer Après-Ski-Party aus der Mini-Gemeinde (945 Einwohner) über die Ländergrenzen hinweg Aufsehen erregt. Der Holzbalkon im Innenraum der „Hexenalm“ wackelte unter hüpfenden und singenden Urlaubern so sehr, dass er scheinbar fast durchbricht. Enorme Gefahr für die Menge darunter. Die Konsequenz: Der Balkonbereich wurde gesperrt, ein Statiker soll die Struktur prüfen.
Österreich: Ski-Ort in Tirol setzt Alkoholverbot durch – Wachleute patrouillieren durch Fiss
Damit es auch außerhalb der Szene-Lokale ruhig bleibt, hat die Gemeinde Fiss bereits ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Straßen verhängt. Konsum und Mitnahme von alkoholhaltigen Getränken ist in einer rund einen Kilometer langen Verbotszone untersagt. Laut Tiroler Tageszeitung patrouillieren am Abend zwei Wachleute durch den Ort, untertags einer. Im Ort wurden Schilder angebracht, die die Verbotszone ausweisen. Auch Hotspots wie Sölden wollen übrigens gegen „ausufernde Partyexzesse“ vorgehen.

Geholfen hat die in Österreich durchaus umstrittene Alkoholmaßnahme offenbar wenig. Denn jetzt zieht Fiss die Zügel für Party-Touristen weiter an. Das Mittel: Eine „Verordnung gegen Verletzung des öffentlichen Anstands.“ Laut Gemeinde soll sie bewirken, „dass unsittliches Verhalten, wie öffentliches Urinieren oder ähnliche Vergehen, konsequent unterbunden wird.“
Neue Regeln in Österreich-Urlaubsort: Ski-Gemeinde erlässt Strafen für Erbrechen und Urinieren
Auf den öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen in der roten Zone ist verboten,
- … in ungebührlicher Weise störenden Lärm hervorzurufen.
- … das öffentliche Urinieren und Defäkieren.
- … das öffentliche Erbrechen, Übergeben.
- … das willkürliche Abstellen, Verschieben oder Verstellen von Gegenständen wie Skiständern, Schildern, Schneestangen, sowie vergleichbare Objekte und Sachen.
- … das Öffnen von Kanaldeckeln.
Gültig ist die Verordnung in der Zeit vom 8. Dezember jedes Jahres bis einschließlich des ersten Sonntags nach Ostern im jeweils darauffolgenden Jahr. Sprich: Während der Hauptsaison für Ski-Urlaub in Österreich.
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Ungebührliches Verhalten in Tiroler Ski-Ort: Bürgermeister kann Strafen bis 2000 Euro verhängen
Und wer sich nicht an die Sitten-Ordnung hält, kann hart bestraft werden. Laut Verordnung drohen Geldstrafen von bis zu 2000 Euro. Welche Verstöße wie geahndet werden, geht aus der Verordnung nicht hervor. Die Bußgelder bestimmt der Bürgermeister.

Außerdem hat Fiss ein Ausschank- und Verabreichungsverbot für Alkohol erlassen. In einer „blauen Zone“ darf Alkohol weder konsumiert noch verkauft werden. Ausgenommen sind behördlich genehmigte Gastgewerbebetriebe während der genehmigten Öffnungszeiten. Oder bewilligte Veranstaltungen und Gelegenheitsmärkte. Auch hier sind Geldstrafen bis zu 2000 Euro bei Zuwiderhandlung möglich. (moe)