In Lund in Schweden bewegt ein Fall um eine ältere Mieterin die Gemüter. Die Frau lebte seit 33 Jahren in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Zuletzt kam es offenbar vermehrt zu Störungen. Ihr wurde vorgeworfen, die Vögel auf dem Dachboden zu füttern, den Postboten zu verfolgen und Müll ins Treppenhaus zu werfen, wie das schwedische Portal "hemhyra" berichtet.
Demzufolge schickte der Vermieter, die städtische Immobiliengesellschaft der Stadt Lund sowohl 2023 als auch 2024 mehrere Abmahnungen. Als diese nichts halfen, folgte die Kündigung.
Zwangsräumung nach 33 Jahren: Rentnerin will nicht ausziehen
Doch die Rentnerin, die seit 33 Jahren in dem Haus wohnt, wollte nicht umziehen, weshalb der Fall vor dem Mietgericht verhandelt wurde. Während der Anhörung vor dem Vorstand erklärte sich die Frau plötzlich bereit, umzuziehen, änderte jedoch kurz darauf ihre Meinung.
Sie zog vor das Berufungsgericht und gab an, der Vergleich sei nicht freiwillig zustande gekommen. Sie sei vom Mietgericht und ihrem eigenen Vertreter unter Druck gesetzt worden, etwas zuzustimmen, das sie nicht verstehe. Doch das Berufungsgericht gab dem Vermieter Recht. Die Rentnerin muss sich nun ein neues Zuhause suchen.
Die häufigsten Gründe für eine Zwangsräumung
- Mietschulden
- Verletzung des Mietvertrags (z.B. durch Sachbeschädigung oder vertragswidrige Nutzung) und der Ablauf des Mietverhältnisses.
- Auch Eigenbedarf ist ein möglicher Grund für eine Kündigung, die in eine Räumung münden kann, falls der Mieter nicht auszieht.
Eine Zwangsräumung ist die Konsequenz einer rechtskräftigen Kündigung und einer darauf folgenden Räumungsklage, die der Vermieter beim Gericht erwirken muss. Bestimmte Härtefälle wie Schwangerschaft, Krankheit oder fehlender Ersatzwohnraum können einer Räumung entgegenstehen und zu einem Aufschub führen.