Feuerwerk: Viele Kommunen halten zu freiwilligem Verzicht an
Region - In der Hochphase der Weihnachtsvorbereitungen zeichnet sich in bereits sehr naher Zukunft das nächste Großereignis ab: Silvester. Irgendwo verortet zwischen rauschendem Fest oder auch mal ganz allein geht‘s ins Jahr 2024. Fragt sich nur, ob mit oder ohne Feuerwerk. Einige Kommunen bitten ihre Bewohner bereits, auf Böller und Co. zu verzichten.
Am Tegernsee zeigt man Einigkeit: Die fünf Talgemeinden und die Tegernseer Tal Tourismus GmbH (TTT) fordern heuer alle Bürger und Gäste der Urlaubsregion dazu auf, „auf das Abfeuern von Silvesterraketen und Böller zu verzichten“. Ein Grund für die Entscheidung sei das massiv erhöhte Müllaufkommen nach der Silvesternacht: Mit dem Verzicht solle der Verschmutzung durch liegengebliebene Feuerwerksbatterien, Flaschen und so weiter entgegenwirkt werden. Wie TTT-Geschäftsführer Christian Kausch erklärt, seien die Reaktionen auf die talweite Aufforderung fast ausschließlich positiver und unterstützender Natur. „Auch den in unserer Natur freilebenden Tieren sowie sämtlichen Haustieren und allen Tieren, die bei uns in der Landwirtschaft gehalten werden, kann dadurch etwas Gutes getan werden“, betonen die Unterstützer. Auch der in Rottach-Egern ansässige Tierschutzverein Tegernseer Tal wird nicht müde, auf den schädlichen Einfluss von Feuerwerk auf die Tierwelt hinzuweisen, denn besonders für Wildtiere ist der Stress durch Lärm, Licht und Feinstaub enorm. Erste Vorsitzende Johanna Ecker-Schotte, hat dazu eine ganz klare Meinung: „Wir wünschen uns endlich ein Verbot von diesen extrem lauten und schmutzigen Batterien und Knallbomben. Mit Silvester, dem Start in ein neues Jahr, hat dies nichts mehr zu tun.“ Grundsätzlich gilt im Landkreis Miesbach, dass Feuerwerke, die in den Geltungsbereichen der sechs Landschaftsschutzgebiete stattfinden sollen, bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und durch diese genehmigt werden müssen.
Auch der Markt Garmisch-Partenkirchen appellierte an seine Bürger, „auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zu verzichten“. In ihrer Resolution begründet die Marktgemeinde wie auch die Kommunen des Tegernseer Tals dies mit der Umweltbelastung durch Feinstaub und der Beeinträchtigung von Wild- und Haustieren durch die Geräuschkulisse. Des Weiteren müsse den Kapazitäten des örtlichen Klinikums Rechnung getragen werden. Diese werden laut Resolution „am Silvesterabend stark strapaziert“, um durch Pyrotechnik teilweise schwer verletzte Patienten behandeln zu können. Auch in Hinblick auf das unvermindert fortschreitende Kriegsgeschehen sei aus Pietätsgründen Zurückhaltung beim Feuerwerk geboten. Generell gilt ein Feuerwerksverbot in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders gefährdeten Gebäuden.
Für ein Silvesterspektakel ohne viel Rauch entschied sich indes bereits vor mehreren Jahren die Gemeinde Kreuth. Das Bergsteigerdorf setzt statt auf Feuerwerk auf eine große Lasershow. Um diese richtig zur Geltung zu bringen, müsse aber etwas mehr Aufwand betrieben werden, als dies bei einem klassischen Feuerwerk der Fall wäre, erklärt TTT-Chef Kausch: „Ein Feuerwerk ist aufgrund höherer Reichweite besser sichtbar.“ Zudem sei es günstiger. „Um ähnliche Emotionen zu wecken, muss man im Vergleich beim Laser wesentlich mehr auffahren und in jedem Fall durch Musik oder Effekte unterstützen.“
Die Stadt Schongau hat am Freitag vergangener Woche in einer Bekanntmachung verlauten lassen, dass Kleinfeuerwerk der Kategorie II, also zum Beispiel Silvesterraketen, China-Böller, Sonnenräder und Heuler, in bestimmten Bereichen nicht abgebrannt werden darf. Dazu gehört die gesamte Altstadt einschließlich des Östlichen und Westlichen Stadtgrabens sowie des Sonnengrabens. Des Weiteren ist Feuerwerk am Schwanenweiher und dem Bereich vor der „Bücherei am Münztor“, an der Blumenstraße sowie auf dem Schloßberg (Burgwiesen, Gemarkung Schongau) nicht erlaubt. „Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden“, erklärt die Stadt.
„Wir freuen uns, wenn möglichst viele Mitmenschen unserer Aufforderung nachkommen und somit im vernünftigen Rahmen das neue Jahr 2024 begrüßen und feiern“, erklärt die TTT. Und wo ist nun der beste Platz, um den farbenprächtigen Jahreswechsel – sei es nun mit Laser Show oder Feuerwerk – zu genießen? Am Beispiel Tegernseer Tal erklärt Kausch: „Vorteilhaft ist eine Bucht, um die man sich, wie beim Seefest in Bad Wiessee, stellen kann. Auch Gebäude oder andere Hintergründe machen bei Laser Sinn.“
Vorsicht beim Kauf von Feuerwerk
Heuer gibt es Raketen und Co. bereits ab 28. Dezember zu kaufen. Gezündet werden dürfen diese zwischen 31. Dezember um 0 Uhr und 1. Januar um 24 Uhr. Grundsätzlich gilt: großer Bogen um Feuerwerk mit fehlender Kennzeichnung. „Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen sind möglich“, erklärt das Bayerische Landeskriminalamt. Die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.