Sicherheit, Erdbeben-Risiko und Bußgelder: Italien-Hinweise des Auswärtigen Amts in der Übersicht

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Von Krankheiten und hohen Strafen bis hin zu schweren Erdbeben: Diese wichtigen Hinweise des Auswärtigen Amts sollten Urlauber vor ihrer Italien-Reise kennen.

Rom – Ob Strand, Städte oder Berge: Italien hat für jeden etwas zu bieten. Doch bevor die Koffer gepackt werden, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amts. Denn neben den klassischen Urlaubssorgen rücken dieses Jahr Taschendiebstähle, Waldbrandrisiko und die Aktivität italienischer Vulkane in den Fokus.

Panoramablick auf die Uferpromenade und die Altstadt von Limone sul Garda, Italien, 13.05.2025
Italien gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Allerdings gibt es derzeit einige Risiken, die Touristen kennen sollten. (Symbolbild) © Sandra Altkuckatz/Chromorange/IMAGO

Italien-Urlaub 2025: Auswärtiges Amt warnt vor erhöhter Terrorgefahr und Taschendiebstählen

Die italienischen Sicherheitsbehörden haben laut Website des Auswärtigen Amts in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten könne nicht ausgeschlossen werden. Reisende sollten besonders an belebten Orten wachsam bleiben.

In Touristenzentren wie Rom, Mailand, Venedig und Neapel kommt es zudem regelmäßig zu Taschendiebstählen. Besonders gefährdet sind Reisende in überfüllten Bussen, an Bahnhöfen und vor Sehenswürdigkeiten. Wie das Auswärtige Amt mitteilt, sollte man besonders auf den Buslinien 40, 62 und 64 in Rom sowie auf dem Domplatz in Mailand aufpassen.

Die Behörden raten:

  • Wertsachen nah am Körper tragen
  • Keine teuren Uhren oder Schmuck offen zeigen
  • Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite hintragen
  • Nur notwendiges Bargeld mitführen
  • Sicheres Aufbewahren von wichtigen Dokumenten und ggf. elektronische Kopien

Auch Autoeinbrüche sind verbreitet – besonders in Strandnähe wie in Ostia oder Fiumicino. Wertsachen sollten niemals im Fahrzeug zurückgelassen werden. Ein offenes Handschuhfach oder eine sichtbare, leere Rückbank kann potenzielle Täter abschrecken.

Naturgefahren im Blick behalten: Vulkan-Aktivitäten am Ätna und Stromboli

Italien ist Heimat mehrerer aktiver Vulkane. Der Ätna auf Sizilien, Europas aktivster Vulkan, und der Vulkan Stromboli zeigen aktuell leichtere Eruptionen, die teilweise zu Unterbrechungen im Flugverkehr führen können. Gleichzeitig seien die Fluchtwege laut Zivilschutz-Chef weder ausreichend noch geeignet.

Durch die seismische Aktivität kann es außerdem „häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommen“, warnt das Auswärtige Amt. Aktuelle Meldungen zu Naturereignissen finden Urlauber auf der Webseite des italienischen Zivilschutzes (Protezione Civile).

Neben der Gefahr durch Vulkane und Erdbeben sollten Reisende zudem andere Naturgefahren in einigen Regionen Italiens nicht unterschätzen. Aktuell herrscht in vielen Regionen Italiens aufgrund von ausbleibenden Regenfällen erhöhte Waldbrandgefahr, insbesondere in Sizilien. Touristen sollten offenes Feuer vermeiden, auf ausgewiesene Wanderwege achten und lokale Warnhinweise beachten. Bei starkem Rauch oder Flammenbildung gilt: Sofort Notrufnummer 112 wählen.

Gesundheitsgefahr durch Mücken: Dengue, Malaria und West-Nil-Fieber

Das Auswärtige Amt warnt vor verschiedenen durch Mücken übertragene Krankheiten in Italien. In den Sommermonaten können demnach Dengue-Viren vereinzelt durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen werden, was zu Fieber, Hautausschlag und Gliederschmerzen führen kann. Auch Chikungunya-Fieber, das hohes Fieber und länger anhaltende Gelenk- und Muskelschmerzen verursacht, tritt gelegentlich auf.

Besonders in den Sommermonaten kann es zudem zu saisonalen Ausbrüchen von West-Nil-Fieber kommen, das in seltenen Fällen schwere neurologische Symptome verursachen kann. Reisende sollten sich durch konsequenten Mückenschutz vor Stichen schützen.

Enorme Strafen bei Fehlverhalten: Vom Baden im Trevi-Brunnen bis Mitnahme von Sand

Die Behörden in Italien verstehen bei Fehlverhalten keinen Spaß. Wer etwa in den Trevi-Brunnen in Rom greift, Münzen entnimmt oder sogar hineinspringt, muss mit Bußgeldern von mehreren hundert Euro rechnen. Auch die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt. Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten – bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen zwischen 500 und 3000 Euro.

In mehreren Städten, darunter süditalienische Urlaubsorte wie Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es zudem verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 bis 500 Euro geahndet werden.

Autofahren in Italien: Strengere Verkehrsregeln und hohe Bußgelder

Zugleich werden seit Dezember 2024 Verkehrsverstöße in Italien besonders streng geahndet. Dazu zählen das Überschreiten des Tempolimits, Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage sowie Alkohol- oder Drogenfahrten. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 für Fahranfänger und für junge Fahrer gilt absolutes Alkoholverbot. Bußgelder sind oft deutlich höher als in Deutschland und werden auch im Nachhinein eingetrieben. Auf Autobahnen und in vielen Innenstädten fallen zudem Maut- und City-Gebühren an.

Der Straßenverkehr in Italien gilt als unübersichtlich und hektisch. Verkehrsregeln werden nicht immer strikt eingehalten, was für ausländische Autofahrer ungewohnt oder sogar herausfordernd sein kann. Urlauber sollten sich daher vorab mit den italienischen Verkehrsregeln vertraut machen und vor Ort besonders vorsichtig fahren.

Einreisebestimmungen: Gültige Dokumente erforderlich

Für die Einreise nach Italien benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Auch Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument. Für Fährreisen und Hotel-Check-ins ist ein gültiges Ausweisdokument zwingend erforderlich. Wer vor Abreise die Dokumente neu beantragen muss, sollte eine Änderung beachten: Ab sofort dürfen Passbilder nur noch digital an die zuständige Behörde gesendet werden.(pk)

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