Gerichtspleiten en masse - Milliardengrab Masken-Prozesse! In 2025 droht Lauterbach die nächste Kosten-Schelle
Seit über vier Jahren dauern die Klagen zu den Maskenkäufen während der Coronakrise an. Aktuell sind rund 70 Verfahren am Bonner Landgericht anhängig, zudem mehrere vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Nach zwei teuren Niederlagen dort hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Bundesgerichtshof (BGH) eingeschaltet. Insgesamt geht es „stern“-Informationen zufolge in den offenen Verfahren um 2,3 Milliarden Euro, plus Verzugszinsen.
Die Kanzlei EY, die 2020 die Prozesse begonnen hat, ist nicht mehr beteiligt, da Partner zu anderen Kanzleien wechselten. Bisher hat das Ministerium 73 Millionen Euro für Anwälte ausgegeben, doch die juristischen Erfolge blieben begrenzt. Das BMG hofft nun auf Entscheidungen anderer Kammern oder den Bundesgerichtshof.
Mehr als 70 Millionen an Anwaltskosten - Bund bleibt im Maskenstreit erfolglos
Nicht aufgeführt ist eine Kanzlei, die das Ministerium vor dem Bundesgerichtshof vertritt. Das BMG strebt an, dass der BGH die Fälle übernimmt, da das OLG Köln keine Rechtsmittel zugelassen hatte. In einem der verlorenen Fälle geht es um 118 Millionen Euro.
Minister Lauterbach hat zudem eine Sonderbeauftragte, Margaretha Sudhof (SPD), eingesetzt, um die Maskenbeschaffung seines Vorgängers Jens Spahn (CDU) zu untersuchen. Sie soll zudem klären, ob die Prozessstrategie des Bundes angemessen war.
Die Verfahren werden sich auch 2025 fortsetzen, was die Kosten weiter steigen lässt. Laut Bundesrechnungshof summierten sich die Nebenkosten des Maskenkaufs bis 2023 auf 462 Millionen Euro. Für Vergleiche mit Lieferanten fielen bisher 390 Millionen Euro an. In seiner Planung für 2025 rechnet das Ministerium mit weiteren Folgekosten von rund 480 Millionen Euro.