Steuererklärung 2023: In welchen Fällen Familien Steuern sparen können
Die Erklärung für das Steuerjahr 2023 steht bei vielen jetzt bevor. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf es zum Beispiel beim Kinderfreibetrag ankommt.
Viele machen sich nun an die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann freiwillig eine Erklärung abgeben. Für die freiwillige Abgabe bleiben nach dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums vier Jahre Zeit. Für viele ist die Abrechnung dagegen vorgeschrieben, dazu gehören, wie Finanztest aufzählt, zum Beispiel:
- Beschäftigte und Pensionäre in den Steuerklassen 4 plus Faktor, 5 oder 6
- Selbstständige, die Geld aus freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb erzielten
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner, die sich getrennt veranlagen lassen
- Personen, die mehr als 410 Euro Lohnersatz erhalten oder durch Nebentätigkeiten verdient haben.
Alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen, sollten die Abgabefrist gut im Blick behalten. Denn sollte man die Frist verstreichen lassen, droht vom Finanzamt ein Verspätungszuschlag.
Änderungen für das Steuerjahr 2023
Das Steuerjahr 2023 habe einige Änderungen mit sich gebracht, die Steuerzahlern nun bei der Abrechnung Vorteile brächten, betont die Stiftung Warentest. „Für die meisten Neuerungen müssen sie nicht einmal selbst tätig werden – sie werden automatisch vom Finanzamt miteinberechnet“, heißt es in dem Beitrag auf Test.de (Stand: 14. Februar). Dazu gehöre etwa der erhöhte Grundfreibetrag, bis zu dem Einkünfte steuerfrei bleiben. „Er lag 2023 bei 10.908 Euro (2022: 10.347) und wirkt sich somit bei allen als kleiner Steuerrabatt aus.“ Für Beschäftigte wichtig sei zudem die gestiegene Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro (für das Steuerjahr 2023).
Steuererklärung für das Steuerjahr 2023
Was sollten Familien wissen? Seit Anfang 2023 bekommen Eltern für jedes Kind 250 Euro Kindergeld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahresabrechnung stattdessen aber auch die Steuererleichterung durch den Kinderfreibetrag zum Tragen kommen, so die Stiftung Warentest. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Elternteil (8.952 Euro für beide Elternteile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag zudem auf 6.384 Euro angehoben.
Kindergeld oder Freibeträge
Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Eltern müssen hier also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf die Freibeträge, erklärt Finanztest auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufsausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Übergangszeiten: Etwa, wenn die Tochter nach dem Schulabschluss nachweislich noch auf der Suche nach einem Studienplatz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne.
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Ausbildungsfreibetrag
Die Experten der Stiftung Warentest verweisen zudem auf den Ausbildungsfreibetrag, der 2023 auf 1.200 Euro pro Kind erhöht worden sei. Der Ausbildungsfreibetrag kann für volljährige Kinder in Ausbildung zum Tragen kommen, die nicht mehr zu Hause wohnen. „Der Anspruch auf den Freibetrag ist unabhängig von den Einkünften des Kindes und gilt so lange, wie Eltern Anspruch auf Kindergeld haben – also in der Regel längstens bis zum 25. Geburtstag“, heißt an der Stelle auf Test.de.
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Unterhalt für Angehörige
Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder lassen sich gegebenenfalls in der Steuererklärung berücksichtigen. „Auch nach dem 25. Geburtstag kann es sich steuerlich lohnen, den Nachwuchs finanziell zu unterstützen“, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de: „Bis zu 10.908 Euro Unterhaltszahlung an Angehörige lassen sich pro Jahr und Empfänger als außergewöhnliche Belastung absetzen“, heißt es dort mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. „Aber nur, wenn der oder die Unterstützte nicht zu viel verdient. Bei mehr als 624 Euro im Jahr wird der Unterhaltshöchstbetrag entsprechend gekürzt.“
Unterstützung für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende gibt es einen Freibetrag, der die zusätzliche Belastung ausgleichen soll. Er liege für das Jahr 2023 bei 4.260 Euro für das erste Kind und zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind, so die Stiftung Warentest. „Wenn Alleinerziehende in die Steuerklasse II wechseln, wird ihnen der Steuerbonus automatisch jeden Monat auf das Gehalt angerechnet“, so zudem der Hinweis auf Test.de.