Steuererklärung 2023: In welchen Fällen Familien Steuern sparen können

  1. Startseite
  2. Leben
  3. Geld

KommentareDrucken

Die Erklärung für das Steuerjahr 2023 steht bei vielen jetzt bevor. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf es zum Beispiel beim Kinderfreibetrag ankommt.

Viele machen sich nun an die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann freiwillig eine Erklärung abgeben. Für die freiwillige Abgabe bleiben nach dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums vier Jahre Zeit. Für viele ist die Abrechnung dagegen vorgeschrieben, dazu gehören, wie Finanztest aufzählt, zum Beispiel:

  • Beschäftigte und Pensionäre in den Steuerklassen 4 plus Faktor, 5 oder 6
  • Selbst­ständige, die Geld aus freiberuflicher Tätig­keit oder Gewerbe­betrieb erzielten
  • Ehe- und einge­tragene Lebens­partner, die sich getrennt veranlagen lassen
  • Personen, die mehr als 410 Euro Lohn­ersatz erhalten oder durch Neben­tätig­keiten verdient haben.

Alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen, sollten die Abgabefrist gut im Blick behalten. Denn sollte man die Frist verstreichen lassen, droht vom Finanzamt ein Verspätungszuschlag.

Änderungen für das Steuerjahr 2023

Das Steuer­jahr 2023 habe einige Änderungen mit sich gebracht, die Steuerzah­lern nun bei der Abrechnung Vorteile brächten, betont die Stiftung Warentest. „Für die meisten Neuerungen müssen sie nicht einmal selbst tätig werden – sie werden auto­matisch vom Finanz­amt miteinberechnet“, heißt es in dem Beitrag auf Test.de (Stand: 14. Februar). Dazu gehöre etwa der erhöhte Grund­frei­betrag, bis zu dem Einkünfte steuerfrei bleiben. „Er lag 2023 bei 10.908 Euro (2022: 10.347) und wirkt sich somit bei allen als kleiner Steuerrabatt aus.“ Für Beschäftigte wichtig sei zudem die gestiegene Werbungs­kostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro (für das Steuerjahr 2023).

Steuererklärung für das Steuerjahr 2023

Was sollten Familien wissen? Seit Anfang 2023 bekommen Eltern für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, so die Stiftung Warentest. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag zudem auf 6.384 Euro angehoben.

Kinder­geld oder Frei­beträge

Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Eltern müssen hier also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, erklärt Finanztest auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Etwa, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne.

Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. (Symbolbild) © Michael Gstettenbauer/Imago

Ausbildungsfreibetrag

Die Experten der Stiftung Warentest verweisen zudem auf den Ausbildungsfreibetrag, der 2023 auf 1.200 Euro pro Kind erhöht worden sei. Der Ausbildungsfreibetrag kann für voll­jährige Kinder in Ausbildung zum Tragen kommen, die nicht mehr zu Hause wohnen. „Der Anspruch auf den Frei­betrag ist unabhängig von den Einkünften des Kindes und gilt so lange, wie Eltern Anspruch auf Kinder­geld haben – also in der Regel längs­tens bis zum 25. Geburts­tag“, heißt an der Stelle auf Test.de.

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Unterhalt für Angehörige

Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder lassen sich gegebenenfalls in der Steuererklärung berücksichtigen. „Auch nach dem 25. Geburts­tag kann es sich steuerlich lohnen, den Nach­wuchs finanziell zu unterstützen“, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de: „Bis zu 10.908 Euro Unter­halts­zahlung an Angehörige lassen sich pro Jahr und Empfänger als außergewöhnliche Belastung absetzen“, heißt es dort mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. „Aber nur, wenn der oder die Unterstützte nicht zu viel verdient. Bei mehr als 624 Euro im Jahr wird der Unter­halts­höchst­betrag entsprechend gekürzt.“

Unterstüt­zung für Allein­erziehende

Für Allein­erziehende gibt es einen Frei­betrag, der die zusätzliche Belastung ausgleichen soll. Er liege für das Jahr 2023 bei 4.260 Euro für das erste Kind und zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind, so die Stiftung Warentest. „Wenn Allein­erziehende in die Steuerklasse II wechseln, wird ihnen der Steuerbonus auto­matisch jeden Monat auf das Gehalt ange­rechnet“, so zudem der Hinweis auf Test.de.

Auch interessant

Kommentare