Gericht: Klimaaktivisten müssen für Feuerwehreinsatz zahlen

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Um diese Aktion ging es: Am 7. September 2021, dem ersten Tag der IAA, seilten sich zwei Klimaaktivisten von der Eisenbahnbrücke über die Autobahn A96 zwischen Gilching und Germering ab. Die Polizei alarmierte daraufhin die Gilchinger Feuerwehr. © Peter Kneffel

Das Verwaltungsgericht München hat die Klage von zwei Klimaaktivisten gegen die Gemeinde Gilching abgelehnt. Die 26-Jährigen müssen nun für einen Feuerwehreinsatz zahlen.

Gilching - Das Verwaltungsgericht München hat die Klagen von zwei 26 Jahre alten Klimaaktivisten aus Passau gegen Gebührenbescheide der Gemeinde Gilching abgewiesen. Das erklärte Bürgermeister Manfred Walter am Mittwochvormittag auf Anfrage des Starnberger Merkur. Die Gemeinde hatte zuvor bei der zuständigen 13. Kammer des Verwaltungsgerichts die Entscheidung telefonisch eingeholt.

Wie berichtet, hatte die Gemeinde Gilching den beiden Aktivisten Gebührenbescheide über jeweils 1369 Euro für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Gilching zugeschickt. Die Feuerwehrleute waren am 7. September 2021 von der Verkehrspolizei zur Eisenbahnbrücke über die Autobahn A 96 zwischen Gilching und Germering alarmiert worden, nachdem sich die Aktivisten mit einem Anti-IAA-Banner vom dortigen Brückengeländer abgeseilt hatten. Die Gemeinde stellte den Einsatz in Rechnung, die Klimaschützer weigerten sich jedoch zu zahlen. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag hatte der Anwalt der Aktivisten dahingehend argumentiert, dass die Rettung und Bergung von Personen wie Tieren in Gefahr kostenfrei sei.

Das sah das Gericht offenbar anders und wies die Klage der 26-Jährigen ab. Diese müssen von daher die geforderten Summen bezahlen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor, sagte Manfred Walter, der sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens äußerte. „Damit ist klar festgestellt, dass derjenige, der einen Feuerwehreinsatz provoziert, auch dafür bezahlen muss“, sagte er. „Das ist ein klares Statement auch für ähnliche Fälle.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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