Nach Reform der Grundsteuer: Kostenexplosion bei den Nebenkosten – so können Mieter reagieren

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Die Neugestaltung der Grundsteuer könnte höhere Steuerraten für Immobilienbesitzer zur Folge haben und sich auf Nebenkosten für Mieter auswirken.

München – Mieter sollten sich vorbereiten und einen Blick in ihren Mietvertrag wagen. Denn mit der neu berechneten Grundsteuer, die 2025 in Kraft treten wird, kommt auf Immobilien-Eigentümer ein höherer Steuersatz zu. Und dieser könnte sich auch auf die Nebenkostenabrechnung von Mietern auswirken.

Hohe Nebenkosten-Nachzahlungen: Grundsteuerreform kann sich auf Mieter auswirken

Immobilienbesitzer und Mieter zugleich müssen mit gestiegenen Steuersätzen nach der neu berechneten Grundsteuer rechnen. Wie das Magazin Focus mitteilt, habe es bereits mehr als 200 Eigentümer gegeben, die sich bei dem Magazin über höhere Bewertungen ihrer Immobilie geäußert haben sollen. Es soll sogar Fälle geben, bei denen sich der Wert um ein Zehnfaches vergrößert haben soll. Focus rät jedoch dazu, erst einmal die endgültige Rechnung des Finanzamts oder der Kommunen abzuwarten – Trotz Verärgerung über die eventuell steigenden Kosten.

Symbolbild Nebenkosten: Nahaufnahme einer symbolischen Nebenkostenabrechnung
Höhere Grundsteuersätze können sich auch in der Nebenkostenabrechnung von Mietern widerspiegeln. © IMAGO/Udo Herrmann

Ärger, den womöglich auch einige Mieter empfinden. Denn die Kostensteigerung könnte auch sie betreffen. In einem Beitrag auf der Plattform immoportal.de erklärt der Sachverständige für Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien von Grund & Boden Wert GmbH, Alexander Seidl, dass die Grundsteuer vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden darf. Die Grundsteuer kann von Mietern in der Steuererklärung zwar nicht geltend gemacht werden, es gibt jedoch andere Angaben aus den Nebenkosten, die berücksichtigt werden könnten.

Die Grundsteuerzahlung zähle zu den Betriebskosten, die laut Absatz eins des Paragrafen 556 im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 BGB) bei einer Vereinbarung vom Mieter getragen werden können. Mieter sollten ihren Vertrag also genau unter die Lupe nehmen. Damit eine Umlegung möglich ist, werde eine Klausel im Mietvertrag benötigt. Ohne die entsprechende Klausel hingegen sei das nicht möglich.

Vereinbarung im Mietvertrag: Vermieter können die Grundsteuer auf Mieter umlegen

Bei Bestehen einer solchen Klausel bekommen Mieter die Erhöhung spätestens bis Dezember 2026 mit der Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2025 zu spüren. Die Nachzahlung kommt also laut Focus erst fast ein Jahr nach der Reformumsetzung auf die Mieter zu. Davor, also in der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr, greife noch der alte Steuersatz aus 2024.

Muss der neue Grundsteuersatz wegen einer Vereinbarung im Mietvertrag gezahlt werden, dann rät Focus Mietern, an ihren Vermieter Anfang 2025 heranzutreten. Bei einer absehbaren Erhöhung sollten Mieter auf eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung vorerst verzichten. Stattdessen werde empfohlen, das Geld monatlich auf einem Tagesgeldkonto anzulegen. Ein Tagesgeldkonto biete Bankkunden die Möglichkeit, jederzeit und ohne Kündigungsfrist darauf zuzugreifen, schreibt die Sparkasse auf ihrer Website.

Wichtiges zur Grundsteuer für Eigentümer

Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Neubewertung des Grundstücks zu stellen. Focus berichtet, dass Einspruch unbedingt eingereicht werden sollte, auch wenn die Hebesätze nicht feststehen. Wenn ein Wertbescheid vorhanden ist, sollte nicht auf den Hebesatz gewartet werden, sonst könnte die Einspruchsfrist ablaufen. Für den Einspruch reiche ein formloses Schreiben ohne Begründungsangabe.

Diese Angaben müssen im Schreiben enthalten sein: Name des Grundstückseigentümers und Miteigentümers, Anschrift, Aktenzeichen, Steuernummer, Datum des Wertbescheids

Berechnungsmodelle der Grundsteuer können nach Bundesland variieren

Zur Berechnung der Grundsteuer werden sieben Modelle verwendet, dabei zählen die meisten Bundesländer auf das vorgeschlagene Bundesmodell. Allerdings gibt es laut Focus auch einige Länder, die auf eigene Modelle setzen. So zum Beispiel Hessen mit einem Flächen-Faktor-Modell oder Bayern mit einem Flächenmodell. Denn bei einem einheitlichen bundesweiten Berechnungsmodell würden einige Eigentümer aufgrund regionaler Unterschiede Benachteiligungen erfahren.

Besonders an Plätzen, wo zuletzt Wohnraum geschaffen und die Infrastruktur ausgebaut wurde, müsse, so schreibt Focus, mit einer höheren Grundsteuer gerechnet werden. Genauso auch bei hochwertigen Altbauten, wie zum Beispiel in Hamburg. Eigentümer, die einen Rechenfehler im Wertbescheid des Grundstücks finden, können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Mieter hingegen haben keinen Anspruch darauf, sich zu wehren.

Doch nicht bei allem, was der Vermieter von einem Mieter verlangt, muss unbedingt Folge geleistet werden. So ist beispielsweise die Nachmieterklausel nicht immer rechtskräftig. Ein Experte liefert die Fakten. (gel)

Auch interessant

Kommentare