„Grummeln“ in der CDU nach AfD-Eklat: Heikle Abstimmung am Freitag könnte erneut eskalieren

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Nach der Abstimmung mit der AfD steht die Union erneut im Fokus. Ein Entwurf für das „Zustrombegrenzungsgesetz“ könnte für weitere Spannungen sorgen.

Berlin – Die Abstimmung der Union mit der AfD im Bundestag am Mittwoch sorgt weiterhin für Gesprächsstoff, und schon steht der nächste bedeutende Termin im Bundestag an. Nach dem Messerangriff in Aschaffenburg hat die CDU/CSU-Fraktion einen Entwurf für das „Zustrombegrenzungsgesetz“ eingebracht. Auch bei dieser Abstimmung könnte es erneut zu einer Übereinstimmung mit der AfD kommen.

Steht bereits der nächste AfD-Eklat an? Abstimmung über Migrationsgesetz von Merz am Freitag

Es besteht die Möglichkeit, dass die Union und die FDP, wie bereits am 29. Januar, gemeinsam mit der AfD-Fraktion abstimmen. Dies führte am Mittwoch zu heftiger Kritik von SPD und Grünen. CDU-Chef Friedrich Merz wird vorgeworfen, die Brandmauer zur AfD eingerissen zu haben.

Am Freitag (31. Januar) geht es dabei um mehr als nur einen „Entschließungsantrag“ vom Mittwoch, der keine rechtlich bindenden Folgen hat. Die AfD könnte Merz’ Union dabei unterstützen, ein Gesetz zur Begrenzung der Migration in die Wege zu leiten.

Deutscher Bundestag, Bundestagssitzung: AfD-Fraktion freut sich nach Bekanntgabe des Ergebnisses der gemeinsamen Abstimmung mit der Union zum 5-Punkte-Plan
Berlin, 29.01.2025: Die AfD-Fraktion freut sich nach Bekanntgabe des Ergebnisses der gemeinsamen Abstimmung mit der Union zum 5-Punkte-Plan. © IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Entwurf für das „Zustrombegrenzungsgesetz“: Die konkreten Forderungen der Union

Der Gesetzentwurf der Union, der auf der Homepage des Bundestags nachzulesen ist, umfasst mehrere Punkte rund um das Zustrombegrenzungsgesetz. Insgesamt drängen CDU und CSU mit dem Gesetz auf eine „Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“, wie es heißt. Konkrete Forderungen sind:

  • Die Begrenzung der Zuwanderung soll wieder zur übergeordneten Vorgabe für die Anwendung der deutschen Aufenthaltsgesetze werden. Die Ampel-Regierung hatte das Ziel der „Begrenzung“ der Migration im November 2023 aus dem Gesetz entfernt.
  • Der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz soll beendet werden. Zu Personen mit diesem untergeordnetem Schutz zählen Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Seit 2018 wird monatlich 1000 Angehörigen ein Nachzug nach Deutschland gewährt. Dies will die Union beenden. Begründung: Die „Integrationskapazitäten in Deutschland“ seien erschöpft.
  • Die Bundespolizei soll nach Willen der Union ausreisepflichtige Migranten und solche mit fehlenden Ausweisdokumenten, die sie etwa in Bahnhöfen antrifft, in Ausreisehaft und -gewahrsam nehmen dürfen. Bisher muss die Bundespolizei erst einmal Strafanzeige bei der Landespolizei stellen, was laut Union meist dazu führe, dass Ausreisepflichtige oft auf freiem Fuß bleiben würden.

Auch Grenzkontrollen und Zurückweisungen werden in Gesetzesentwurf indirekt erwähnt

Die Union erwähnt in ihrem Antrag außerdem Grenzkontrollen und Zurückweisungen an deutschen Grenzen, jedoch spielt das Thema zunächst eine Nebenrolle. Denn diese seien laut geltendem Recht bereits möglich, schreibt die CDU/CSU-Fraktion. Gesetzliche Änderungen hierzu seien demnach nicht notwendig. Grenzkontrollen und Zurückweisungen sollen gemeinsam mit den oben genannten Maßnahmen dazu beitragen, den „illegalen Zustrom“ nach Deutschland zu begrenzen, wie aus dem Merz-Antrag hervorgeht.

Sollte es zur Mehrheit kommen, muss Ampel-Regierung sich dem Plan beugen – trotz AfD-Stimmen

Sollte der Gesetzentwurf im Bundestag eine Mehrheit finden, müsste die Scholz-Regierung den Unionsantrag umsetzen. Die rot-grüne Minderheitsregierung unter Kanzler Olaf Scholz müsste dann beispielsweise dem Familiennachzug für Migranten mit eingeschränktem Schutzstatus ein Ende setzen.

Allerdings müsste das Gesetz nicht nur den Bundestag, sondern auch den Bundesrat passieren. CDU-Ministerpräsident Daniel Günther gab bereits bekannt, den Entwurf abzulehnen, falls er nur mit AfD-Stimmen im Bundestag eine Mehrheit findet.

Laut tagesschau.de gibt es in der CDU ebenfalls „Grummeln“ angesichts der Abstimmung. Merz’ Plan, notfalls auch mit der AfD seine Asylpläne durchzusetzen, sorge für „Unbehagen“ bei mehreren Mitgliedern der Unionsfraktion. Es sei zu hören, dass Merz’ Vorgehen „ein Ritt auf der Rasierklinge“ sei.

Merz kündigte Gesetzesentwurf kurz nach Messerangriff in Aschaffenburg an – AfD-Stimmen seien ihm „gleichgültig“

Friedrich Merz hatte den Gesetzesentwurf nach der Messerattacke eines ausreisepflichtigen Asylbewerbers in Aschaffenburg angekündigt. Ihm sei es „gleichgültig“, wer mit der Union für das Gesetz stimme, betonte er, es gehe ihm um die Sache.

Merz hat SPD und Grünen dennoch angeboten, über das Zustrombegrenzungsgesetz zu verhandeln und gemeinsam abzustimmen, ohne Resonanz. Die AfD unter Alice Weidel hat bereits signalisiert, den Entwurf zur Begrenzung der illegalen Migration unterstützen zu wollen, während sich das BSW von Sahra Wagenknecht wohl enthalten wird.

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Zustrombegrenzungsgesetz: Merz wünscht sich Abstimmung mit SPD und Grünen

Merz hofft weiterhin auf eine Mehrheit „in der politischen Mitte unseres Parlaments“, wie er in den ARD-Tagesthemen nach der umstrittenen ersten Abstimmung im Bundestag betonte. Er rief SPD und Grüne erneut dazu auf, mit der Union über den Unionsantrag zum Zustrombegrenzungsgesetz zu sprechen und zeigte sich kompromissbereit.

Wie die Fraktionen im Bundestag letztlich abstimmen werden, wird sich am Freitag zeigen. Die bedeutende Abstimmung hat Olaf Scholz dazu veranlasst, am Freitag länger in Berlin zu bleiben. Sein Auftritt beim WahlFORUM von Münchner Merkur und IPPEN.MEDIA in München wird daher zeitlich nach hinten verschoben.

Der Kanzler wird dann bereits Fragen zum Gesetz und zur Abstimmung beantworten können. Die Scholz-Podiumsdiskussion wird auch per Livestream zu verfolgen sein.

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