Naturschützer steigt in Forsthaus Valepp ein: Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs
Im Zuge seines Widerstands gegen die Verpachtung des Forsthauses Valepp hat sich der Chef der Naturschutz-Organisation Wildfleck, Stefan Engelsberger, Zutritt zu dem Gebäude verschafft. Die Justiz bewertet dies als Hausfriedensbruch.
Valepp/Miesbach – Johannes Rabl hat im Zuge seiner Sanierungspläne für das Forsthaus Valepp viele Hürden überwinden müssen und viele Skeptiker – vom Gemeinderat bis zu Naturschützern – überzeugen müssen. Einen, bei dem dies nicht gelang, ist Stefan Engelsberger. Der ist Geschäftsführer von Wildfleck, einer gemeinnützigen UG mit Sitz in Inzell, die sich im Naturschutz engagiert. Er stand nun in Miesbach wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Ausgestanden ist der Fall damit nicht. Engelsberger möchte in Berufung gehen – und sein Kampf gegen die Verpachtung des Forsthauses geht auch weiter.
Angeklagter wollte „nach dem Rechten sehen“
Der 57-Jährige klinkte sich in die Diskussion um die Zukunft des Forsthauses ein, als eigentlich schon alle befriedet waren: im November 2022. Das war der Erbpachtvertrag beschlossene Sache, eine Winternutzung schlossen Rabl und sein Geschäftspartner Manuel Neuer aus. Somit waren zuvor kritische Naturschutzverbände wie der Verein zum Schutz der Bergwelt zufrieden. Just da lud Engelsberger in den Presseclub nach München ein. Im Vorfeld fuhr er zum damals leer stehenden Forsthaus, um Fotos zu schießen. Seiner eigenen Schilderung zufolge stand die rückwärtige Tür einen Spalt weit offen, und das Fenster war nicht mehr vorhanden. Um „nach dem Rechten“ zu sehen, habe er die Türe geöffnet und sei ins Forsthaus hineingegangen. Schriftlich teilt Engelsberger mit: „Es waren Anzeichen für einen Rettungsfall oder Vandalismus vorhanden. Ich handelte im Interesse eines vielleicht Verletzten, des Eigentümers, dem staatlichen Interesse (Denkmalschutz) und dem Interesse der Naturschutzvereinigung Wildfleck, für die ich unterwegs war.“ Da er schon im Gebäude war, schoss er auch dort kurzerhand Fotos, wie er schreibt, „aus Gründen des Selbstschutzes“, um „keiner unrechtmäßigen Handlung bezichtigt zu werden“.
Kritik kam erst, als alle anderen schon zufrieden waren
Die Bilder zeigte er bei besagtem Pressetermin. Dort war auch Rabl vor Ort, jedenfalls solange, bis Engelsberger ihn im Streit hinauskomplimentierte. Nun sah man sich eben vor dem Amtsgericht wieder, wo der Gastronom als Zeuge über besagten Termin berichten sollte. Das Medieninteresse war damals gering, eben weil einstige Kritiker längst beruhigt waren, Engelsberger im Vorfeld mit allzu markigen, von manchen als nicht sachgerecht eingeschätzten Aussagen auffiel und letztlich auch nur ein Einzelkämpfer ist. Eine anerkannte Umweltschutzorganisation ist Wildfleck nicht, auch wenn Engelsberger dies anstrebt. Auch tritt die Organisation nur vereinzelt in Erscheinung.
Richter glaubt Eindringling seine Motive nicht: 2000 Euro Strafe
Der Miesbacher Amtsrichter Walter Leitner nahm dem Angeklagten seine vorgetragenen Motive für das Eindringen ins Forsthaus nicht ab. Er sah einen Hausfriedensbruch als erwiesen an und verurteilte Engelsberger zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 50 Euro. Da dem Eindringling eine Verantwortung für die Schäden an der Tür nicht nachgewiesen werden konnten, wurde der Vorwurf der Sachbeschädigung fallengelassen.
Engelsberger will nun vor dem Landgericht klären lassen, dass sein – unbestrittenes – Eindringen ins Forsthaus rechtens war und zielt dabei auch auf eine Rechtsprechung ab, die zum Beispiel Tierschützern zubilligt, zur Dokumentation von Rechtsverstößen in Ställe einzudringen. „Ich bin kein Einbrecher. Ich habe nichts beschädigt. Und ich habe keine Spuren hinterlassen. Trotzdem habe ich offengelegt, im Forsthaus gewesen zu sein, weil ich für meine Handlungen geradestehe.“
Kampf gegen Verpachtung und „Besiedlung als Tourismusspot“ geht weiter
Von dieser Causa unabhängig möchte Engelsberger auch weiter gegen die Vergabe in Erbpacht an das Investoren-Duo Rabl/Neuer vorgehen. Er sieht darin eine Privatisierung mit dem Zweck, „die Valepp als Tourismusspot zu besiedeln“. Dies stehe im Konflikt mit dem Naturschutz. Engelsberger strebt derzeit daher Akteneinsicht in den Erbbaurechtsvertrag an. Zudem hält er das Baugenehmigungsverfahren für fehlerhaft.