Kreisausschuss genehmigt Zuschuss-Erhöhung für Autos von Kreisbrandrat und -inspektoren

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Schongau
  4. Kreisbote

Kommentare

Zuschuss für den Blaulichteinsatz: Kreisbrandrat und -inspektoren erhalten Geld für private Einsatzfahrzeuge. © Puzankov/panthermedia

Landkreis – Mehr Zuschuss für die privaten Einsatzfahrzeuge von Kreisbrandrat und Kreisbrandinspektoren: Der Kreisausschuss genehmigte diese Woche die Erhöhung auf 12.000 Euro pro Autokauf und – neu – eine 120 Euro monatliche Leasingrate, beides angelegt auf sechs Jahre.

„Landkreise haben als Pflichtaufgabe die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.“ So steht es in der Beschlussvorlage des Kreisausschusses. Das müssen nicht zwangsläufig Dienstwägen (zu kostenintensiv, zu geringe Laufleistung) sein, der Landkreis gibt seit 2008 einen Zuschuss zum geeigneten Privatwagen, ausgestattet mit Funkgeräten und Blaulicht.

Nun sind der Kreisbrandrat (KBR) und seine zwei Mitstreiter, die Kreisbrandinspektoren (KBI), – alle ehrenamtlich tätig und der Landrätin unterstellt – auf den Landkreis zugegangen und baten um die Anpassung der alten Zuschusshöhe von 7.500 Euro sowie die neue Möglichkeit einer Leasingrate. Denn einer der beiden Inspektoren hatte bereits ein Leasingfahrzeug geordert in Unkenntnis der Sachlage, aber im guten Glauben, dass dieses zuwendungsfähig sei.

Änderungsbedarf der Richtlinie

Sachbereichsleiter der Kämmerei Matthias Brugger erklärte: „Anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes ergibt sich im Zeitraum 2009 bis 2022 eine Inflation in Höhe von rund 20 Prozent. Bei Umlegung auf den Zuschuss ergibt das zunächst eine Erhöhung auf 9.000 Euro.“ In der Vergangenheit war ein Argument in der verwaltungsinternen Diskussion, dass ein Zuschuss aber wertmäßig maximal ein Viertel des Kaufpreises eines Neufahrzeugs betragen sollte. Das in Deutschland 2021 durchschnittlich verkaufte Auto weise einen Kaufpreis in Höhe von 41.000 Euro auf; daher wurde nun beim Zuschuss aufgerundet auf 12.000 Euro und gleichzeitig die Mittelbindungsfrist an die steuerliche Nutzungsdauer von sechs Jahren angepasst, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Wahlperiode für KBR und KBI). Des Weiteren bestehe eben der Wunsch nach Öffnung der Richtlinie für Leasingfahrzeuge, so Brugger.

Auf die Frage aus dem Kreisausschuss, ob denn die Autotyp-Auswahl geregelt sei, gab es die Antwort: „Theoretisch wäre ein Porsche möglich – es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zum Fahrzeugtyp – , praktisch kommt dieser gar nicht dorthin, wo oft Einsätze stattfinden.“

Kreisrat Peter Erhard (CSU) nannte die neue Richtlinie „einfach nur zeitgemäß für den 24/7- Einsatz unserer Kreisbrandinspektion“.

Das Gremium schloss sich einstimmig diesem Urteil an und genehmigte die Zuschuss-Erhöhung und Ausweitung auf Leasing.

Auch interessant

Kommentare