Zwei Promille zu viel - Mann betrinkt sich zu Hause und muss seinen Führerschein abgeben
Im September 2023 wollte ein Mann aus dem Schweizer Kanton Thurgau die Geburt seines Sohnes feiern und trank darauf zu Hause mit einem Freund. Gegen 22 Uhr kam jedoch die Polizei vorbei. Der Grund: Ruhestörung. Nach einem Gespräch und einem Alkoholtest machten sich die Beamten wieder auf den Rückweg. Doch der Besuch hatte weitere Konsequenzen für den frisch gebackenen Vater. Denn einige Tage später fand er ein Schreiben in seinem Briefkasten mit der Aufforderung, seinen Führerschein abzugeben. Dabei war der Mann gar nicht unter Alkoholeinfluss gefahren. Wie die Nachrichtenseite hna (Hessische/Niedersächsische Allgemeine) berichtet, schaltete dieser daraufhin einen Anwalt ein. Allerdings ohne Erfolg.
Verdacht auf Alkoholsucht wird dem Vater zum Verhängnis
Beim Alkoholtest an der Haustür hatte der 38-Jährige einen Wert von zwei Promille. Für die Beamten war das hoch genug, um den Vorfall der Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Diese entzog dem Mann daraufhin den Führerschein. Sein Einspruch gegen den Beschluss wurde abgelehnt. Die Richter hatten in diesem Fall Grund zur Annahme, dass der hohe Alkoholwert auf eine Alkoholgewöhnung, also eine Sucht, hindeuten könnte. Dabei dürfen die Behörden in der Schweiz, aber auch in Deutschland einen Führerschein dann entziehen, wenn die betroffene Person gar nicht am Steuer saß. Das Ganze ist im Straßenverkehrsgesetz Paragraf zwei Absatz 12 geregelt. In Deutschland ist es jedoch unüblich, bei einer Ruhestörung einen Alkoholtest durchzuführen.
Die Geburt seines Sohnes war für den Thurgauer eine teure Angelegenheit. Die Anwaltskosten beliefen sich auf umgerechnet rund 4.300 Euro. Hinzu kommen 1.600 Euro für eine ärztliche Beurteilung, die nachweist, dass bei dem Mann keine Alkoholsucht vorliegt. Wer in Deutschland seinen Führerschein verliert, muss ebenfalls eine ärztliche Untersuchung vorlegen. Dabei handelt es sich um die sogenannte MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung). Die MPU allein kostet je nach Delikt zwischen 400 und 800 Euro. Zusätzlich können die betroffenen Fahrer kostenpflichtige Kurse belegen, um sich auf die Untersuchung vorzubereiten.
Von Vanessa Finkler