Kauferinger Arzt und Corona-Leugner zu Bewährungsstrafe verurteilt
Landsberg - Der Kauferinger Arzt Rolf Kron ist wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Schöffengericht Landsberg sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige in 112 Fällen Gesundheitszeugnisse ausgestellt hatte, ohne die Empfänger untersucht zu haben.
Dass er viele von ihnen nicht persönlich kannte und nie in seiner Praxis vor sich gehabt hatte, war im Laufe der Beweisaufnahme deutlich geworden. Staatsanwalt Gregor Hohenadl war überzeugt, dass im Verfahren lediglich die Spitze des Eisbergs verhandelt worden war. Denn der Mediziner soll zwischen Mai 2020 und Januar 2021 knapp 4.000 Atteste zur Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgestellt haben.
„Es war immer dasselbe Vorgehensmuster“, führte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer aus: Zwei Mitarbeiterinnen nahmen die E-Mail-Anfragen entgegen. Die von Kron bereits unterschriebenen Blanko-Vordrucke füllten sie mit den Angaben der Patienten aus und versendeten sie. „Der E-Mail-Verkehr und die Zeugenaussagen sind erdrückend“, so Hohenadl. Er plädierte dafür, Rolf Kron für drei Jahre ins Gefängnis zu schicken und wegen grober Verletzungen beruflicher Verpflichtungen ein dreijähriges Berufsverbot auszusprechen. „Es muss verdeutlicht werden, dass es so nicht geht.“
Verteidiger Maximilian Mühlberger wollte für seinen Mandanten einen Freispruch erreichen, indem er darauf abstellte, dass es sich gar nicht um Atteste gehandelt habe, sondern lediglich um Info-Blätter, „ein rechtliches Nullum“. Der Text auf den Vordrucken habe nur besagt, dass das Tragen einer Schutzmaske Auswirkungen auf Gesundheitszustand des Träger haben könne. Dies sei vergleichbar mit den Gesundheitshinweisen auf Zigarettenschachteln. „Als Kontrollinstanz würde ich jeden auslachen, der so einen Zettel vorzeigt“, so Mühlberger.
Die Empfänger hätten allerdings für ein „rechtliches Nullum“ nicht die 17 Euro bezahlt, die für jedes Exemplar in Rechnung gestellt wurden, so die Vorsitzende Richterin Prechtel. „Die Patienten wollten keinen Ratschlag, sondern ein Attest.“ Auch werde aus der E-Mail-Korrespondenz deutlich, dass sich Kron und seine Mitarbeiterinnen, gegen die ebenfalls Verfahren laufen, durchaus bewusst gewesen seien, dass sie nicht ordnungsgemäß handelten. So wurden Patienten gebeten, die „Aktion extrem vertraulich zu behandeln“, und gefragt, woher sie die Kontaktdaten Krons bekommen hatten.
Kron selbst, der das gesamte Verfahren über geschwiegen hatte, nutzte das letzte Wort, das jedem Angeklagten zusteht, für einen einstündigen Rundumschlag – gegen die Politik, die Justiz, die Coronamaßnahmen, das Robert-Koch-Institut, die Weltgesundheitsorganisation, die Presse und angebliche Vorverurteilungen seiner Person. Er habe lediglich verzweifelten Menschen helfen wollen. „Ich musste so handeln, da ich sonst Patienten Schaden zugefügt beziehungsweise ihn nicht verhindert hätte.“
Das Gericht gestand ihm zu, aus der ehrlichen Überzeugung gehandelt zu haben, die Masken seien schädlich. Darum gehe es aber nicht, machte Prechtel klar. Sondern lediglich darum, dass keine Untersuchungen stattgefunden hätten und der Arzt damit gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen habe.
Da der 60-Jährige in geordneten Verhältnissen lebt und keine Wiederholungsgefahr bestehe, hielten Richterin Prechtel und die Schöffen eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Außerdem muss Kron 10.000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen und 1.581 Euro Wertersatz leisten. Ein vorläufiges Berufsverbot wurde aufgehoben.