Warum Sie am Montag einen genauen Blick auf den Kassenzettel werfen sollten

Er wird ausgedruckt, mitgenommen oder direkt entsorgt: Der Kassenbon ist ein fester Bestandteil des Einkaufs. Doch viele Kunden verlassen sich darauf, dass an der Kasse alles korrekt erfasst wird. Das ist ein Irrtum: Wer den Bon ignoriert, übersieht schnell kleine, aber teure Fehler.

Montags ist das Risiko dafür besonders hoch. Zwar gelten neue Aktionspreise laut Prospekt, sie sind aber nicht immer rechtzeitig im Kassensystem hinterlegt. Statt des günstigen Sonderpreises wird dann der reguläre Preis abgezogen. Wer das nicht bemerkt, zahlt zu viel.

„Die Preisangabe am Regal ist kein verbindliches Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“, erklärt die Verbraucherzentrale. Entscheidend ist, was an der Kasse verlangt wird. 

Diese fünf Bon-Fehler treten montags besonders häufig auf

1. Artikel doppelt abgerechnet

Ein Produkt wird versehentlich zweimal gescannt – oder eine falsche Stückzahl eingetippt. Solche Fehler fallen meist nur auf, wenn der Bon direkt nach dem Einkauf geprüft wird. Laut t-online kann eine spätere Reklamation ohne Beweis schwierig werden.

2. Preis am Regal stimmt nicht mit dem Bon überein

Viele verlassen sich auf den Preis, der am Regal steht – doch rechtlich zählt der Preis an der Kasse. Das bestätigt auch die Stiftung Warentest: Die Auszeichnung am Produkt sei „nicht verbindlich“, sondern nur ein Hinweis für den Einkauf.

3. Rabatte oder Aktionen nicht abgezogen

Starten neue Angebote, ist das Kassensystem manchmal nicht aktuell. Statt des rabattierten Preises wird der reguläre berechnet. Wer nicht prüft, zahlt drauf. Auch hier gilt: Rechtlich besteht kein Anspruch, doch viele Filialen reagieren auf Rückfragen kulant.

Tipp: Behalten Sie die Anzeige am Kassenmonitor im Blick.

4. Fehler beim Wechselgeld

Gerade bei Barzahlung kann es an der Kasse hektisch werden. Ob zu wenig zurückgegeben oder falsch herausgegeben, kleine Differenzen bleiben oft unbemerkt und sind im Nachhinein kaum nachweisbar. Deshalb am besten sofort an der Kasse nachzählen.

5. Kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen

Viele gehen davon aus, dass man Produkte im stationären Handel problemlos zurückgeben kann. Ein gesetzliches Rückgaberecht besteht nur bei Mängeln. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, bieten Händler zwar freiwillige Umtauschmöglichkeiten, diese sind aber individuell geregelt – häufig auf dem Bon vermerkt.

Fehler auf Kassenzettel: So reklamieren Sie richtig

Wenn Ihnen ein Fehler auffällt, bleiben Sie freundlich und reagieren Sie direkt – am besten noch an der Kasse oder beim Kundenservice. Viele Supermärkte sind kulant, wenn Probleme zeitnah gemeldet werden.

Die Kontrolle des Kassenbons dauert nur wenige Sekunden, kann aber unnötige Ausgaben verhindern. Besonders montags lohnt sich ein genauer Blick auf die Anzeige beim Scannen und auf den Kassenbon. Wer regelmäßig prüft, spart langfristig Geld und vermeidet Ärger.