Die Straße vor dem eigenen Haus ist für ein Paar aus Köln tabu. Beim Betreten droht eine deftige Geldstrafe oder ein halbes Jahr in Haft.
Köln – Ein Kölner Ehepaar muss sich vorerst jeden Schritt vor die eigene Haustür ganz genau überlegen. Denn dieser kann extrem teuer werden. Bis zu 250.000 Euro Strafe drohen den beiden wegen „Eigentums- und Besitzstörung“ laut einem Urteil des Kölner Amtsgerichts. Oder bis zu sechs Wochen Gefängnis. Darüber berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger (Artikel hinter einer Bezahlschranke).
Paar darf Straße vor Haus nicht mehr nutzen: Gesellschaft entscheidet über Nutzung des Bereichs
Das schier unfassbare Urteil in dem seit mehr als drei Jahren anhaltenden Nachbarschaftsstreit greift seit dem 3. Januar. Möglich wurde es, weil der Bereich der Straße, in dem das Haus des Paares mit kurdischer Geschichte liegt, Eigentum einer Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft ist. Diese übertrug das Areal im Jahr 1973, als es als Bauland erschlossen wurde, trotz vertraglicher Verpflichtung nicht unentgeltlich an die zuständige Gemeinde, heißt es weiter.
Stein des Anstoßes war offenbar die Verlegung eines Gasanschlusses durch das Paar im Sommer 2020. Als dafür die Straße aufgerissen werden musste, ließen die Eigentümer die Arbeiten stoppen. Doch das Paar setzte sein Recht durch.
Das sollte sich rächen: Zunächst sei ihnen untersagt worden, ihr Auto neben dem Zaun neben ihrem Garten zu parken. So hatten es Vorbesitzer gehalten und auch Nachbarn noch heute. Später hätte ein Bekannter der Eigentümerfamilie Handwerkern den Weg versperrt. Zwar sei die Polizei gerufen worden, jedoch mit dem Hinweis aufs Privatrecht wieder abgezogen. So schaukelte sich der Streit immer weiter hoch.
Skurriler Nachbarstreit in Köln: Straßennutzung vor Haus soll zunächst 300 Euro im Jahr kosten
Es ging um aufgestellte Poller, angeblich nicht gekehrte Wege oder Bäume, die zu nah an anderen Grundstücken gepflanzt wurden, heißt es in dem Artikel. Die Eigentümer wollten vor Gericht zunächst 50 Euro Wegegeld pro Tag durchsetzen – wohlgemerkt nur von dem Paar –, Landgericht und Oberlandesgericht hielten stattdessen 300 Euro pro Jahr für angemessen.
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Zwar sei die Stadt Köln Ende vergangenen Jahres zu der Einschätzung gekommen, dass die Straße nachträglich öffentlich zu widmen ist. Dies sei dem Anwalt des Paares durch den Leiter des Rechtsamtes mitgeteilt worden. Dies würde auch ohne Zustimmung der Eigentümer geschehen, sollten diese nicht zustimmen.
Streit zwischen Nachbarn um Straßennutzung: Gericht hält Vorgehen der Eigentümer für „objektiv ungerecht“
Für die Richter war dies im zivilrechtlichen Rechtsstreit jedoch nicht relevant und so gaben sie den Eigentümern recht. Stellten dabei aber auch fest, „dass das Verhalten der Klägerin, sämtlichen Anliegern, nur nicht den Beklagten, das Betreten und Befahren des Straßengrundstücks ohne weiteres zu erlauben, sich als objektiv ungerecht darstellt“.
Dass das vor Gericht unterlegene Paar sein Grundstück quasi nur noch über den Umweg durch benachbarte Grundstücke betreten kann, wurde als „in tatsächlicher Hinsicht vollkommen unsinnig“ beurteilt. Allerdings könnte den Eigentümern nach geltender Rechtslage nicht vorgeschrieben werden, alle Nutzer der Straße „gerecht“ oder „gleich“ zu behandeln.
Gericht entscheidet in irrem Nachbarstreit: Paar wird Notwegerecht nahegelegt
Obendrein wird dem Paar sogar eine Mitschuld an der misslichen Lage zugeschrieben. Denn es hätte sein Notwegerecht geltend machen können, was nach Gerichtseinschätzung „nicht kompliziert“ gewesen sei. Dagegen wehrt sich der Anwalt des Paares, der dem Bericht zufolge betont: „Dadurch hätten wir unsere Rechtsposition verlassen und meine Mandantenwären verpflichtet gewesen, eine Notwegerente zu zahlen.“
Zudem habe der Erstbesitzer des Grundstücks „nachweislich für die Erschließung der Straße bezahlt“. Dieser Punkt sei vom Gericht nicht berücksichtigt worden. Nun stütze er seine Berufung eben darauf. Laut dem Kölner Stadt-Anzeiger spielen für das Gericht historische und öffentlich-rechtliche Belange keine Rolle.
Paar nach dem Urteil „am Rande des Nervenzusammenbruchs“: Bruder der Frau liegt im Koma
Für das Kölner Paar hätte das Jahr also kaum schlechter beginnen können. Zumal die Frau ganz andere Sorgen hat. „Ich bin am Rande des Nervenzusammenbruchs“, sagte sie der Zeitung: „Mein Bruder liegt im Koma im Krankenhaus, er könnte jede Minute sterben, ich fahre jeden Tag zu ihm – und soll jetzt eine Straftäterin sein, sobald ich mein Haus verlasse? Ich fasse das alles nicht mehr.“
Doch es ist kein Albtraum. Oder eben ein realer – ganz, wie man es sehen will. Und der wird noch ein paar Wochen anhalten.
Die Stadt jedenfalls lässt den Straßeneigentümern demnach bis Ende Januar Zeit, um sich zu äußern, ob sie zustimmen, die Straße öffentlich zu widmen. Mit einer schnellen Antwort wird wohl niemand allen Ernstes rechnen – nachdem der Streit nun schon mehrere Jahre anhält.
Weitere kuriose Meldungen: Streit um Hund vor Gericht und Umzug in Hausboot
Ein ehemaliges Paar trifft sich wegen eines Streits um einen Hund vor Gericht wieder. Ein anderes Paar bewahrt einen Hunde-Opi vor einem einsamen Ende im Tierheim. Durch den Umzug in ein Hausboot spart ein Paar 25.000 Euro im Jahr. (mg)