Reiche laufen gegen Soli Sturm: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Solidaritätszuschlag

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Das Bundesverfassungsgericht muss über den Solizuschlag entscheiden. © Uli Deck/dpa

Er bedeutet jährlich zweistellige Milliardenbeträge für den Bundeshaushalt. Doch der Solidaritätszuschlag steht auf der Kippe. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Berlin – Bereits vor vier Jahren gab es eine deutliche Veränderung beim Solidaritätszuschlag: Nur noch Besserverdiener und Unternehmen mussten regelmäßig den sogenannten Soli zahlen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen den zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführten und seit Jahrzehnten umstrittenen Zuschlag landet nun am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auch FDP-Politiker sagen: Der „Aufbau Ost“ sei erledigt, der Solidaritätszuschlag gehöre abgeschafft.

Solidaritätszuschlag auf der Kippe: Bundesverfassungsgericht prüft Soli

Seit 1995 gibt es den Solidaritätszuschlag. Nachdem es bereits in den Jahren 1991 und 1992 einen zeitlich befristeten Vorläufer gegeben hatte, wurde der Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben. Hintergrund waren die „anhaltenden Finanzierungslasten des Bundes im Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit“. Da das Geld aber nicht zweckgebunden ist, fließt es in den Bundeshaushalt. Seit 2021 wird der Soli, über den nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet, nur noch bei Besserverdienenden, Unternehmen und Kapitalanlegern erhoben.

Wer noch den Solidaritätszuschlag zahlen muss, änderte sich die Änderung vor vier Jahren gravierend. Wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt, wurde der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerpflichtigen im Rahmen des „Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlag 1995“ abgeschafft, weitere 6,5 Prozent profitierten zumindest zum Teil. Aktuell sollen nach Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) noch sechs Millionen Menschen sowie etwa 600.000 Kapitalgesellschaften den Soli zahlen.

Soli auf der Kippe: FDP-Politiker haben gegen Solidaritätszuschlag geklagt

Nun steht der Solidaritätszuschlag vor einer verfassungsrechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Geklagt hatten ehemaligen und vier aktuellen FDP-Bundestagsabgeordnete. Unter ihnen befinden sich der Fraktionsvorsitzende Christian Dürr und die ehemaligen Finanzstaatssekretäre Florian Toncar und Katja Hessel. Nach Ansicht der Liberalen hat der Soli mit dem Ende des Solidarpakts 2019 seine Aufgabe erfüllt. Sie kritisieren zudem, dass Bezieher verschiedener Einkommen durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags ungleich behandelt würden. Bis es eine Entscheidung in Karlsruhe geben wird, könnten einige Monate vergehen.

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Solidaritätszuschlag: Was ist der Solidarpakt?

Als Solidarpakt wird eine Transferleistung von Bund und Ländern an die ostdeutschen Bundesländer bezeichnet. Der Solidarpakt I hatte von 1995 bis 2005 Bestand. Es folgte der Solidarpakt II, der Ende 2019 auslief. Der Pakt bestand aus zwei Körben: Mit dem Ersten sollte die Infrastruktur in Ostdeutschland ausgebaut und die Finanzkraft der Kommunen gestärkt werden. Im Zweiten wurde Geld für die Wirtschaftsförderung bereitgestellt.

Folgen von Ende des Solidaritätszuschlags: Institut rechnet mit Einsparungen von etwa 65 Milliarden Euro

Die Meinungen beim Solidaritätszuschlag gegen deutlich auseinander. „Vom Soli abzulassen, würde die Unternehmen endlich etwas entlasten und ihnen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben“, sagte Ökonom Tobias Hentze laut der Zeit. Das IW rechnet zudem mit Einsparungen von etwa 65 Milliarden Euro pro Jahr. Allerdings könnte die Entscheidung in Karlsruhe große Auswirkungen für den Bundeshaushalt haben. Denn die Bundesregierung hat für das kommende Jahr Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest im Haushalt verplant. Sollte das Verfassungsgericht den Zuschlag kippen, würde dies das Loch im Etat für 2025 noch deutlich vergrößern.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Gerichte in Deutschland mit dem Solidaritätszuschlag beschäftigen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hatte im Januar 2023 eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgelehnt und diesen für verfassungskonform erklärt. Wie die Tagesschau den Rechtsprofessor Gregor Kirchhof, Finanz- und Steuerrechtsexperte an der Universität Augsburg, zitiert, sei es inzwischen aber fraglich, ob die Kosten der Wiedervereinigung die Erhebung des Soli immer noch rechtfertigen. (fbu/dpa)

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