In Babenhausen dürfen zum Schutz der historischen Gebäude in der Silvesternacht keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Der Beschluss besteht seit einigen Jahren schon.
Babenhausen – Der Markt Babenhausen hat zum Schutz der historischen Gebäude in der Marktratssitzung vom 19.12.2016 beschlossen, für die Silvesternacht alljährlich ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper zu erlassen.
Das Verbot gilt im Bereich des Fuggerschlosses sowie der angrenzenden Straßen: Marktplatz, Fürst-Fugger-Straße, Am Espach, Tiroler- und Schrannenstraße . Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im Bereich von Altenheimen ein grundsätzliches Abbrennverbot herrscht. Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit Geldstrafen bis zu 50.000 € geahndet werden. Die Allgemeinverfügung sowie der dazugehörige Lageplan wird an allen Amtstafeln ausgehängt und kann in der Marktverwaltung, Zimmer 2/3 eingesehen werden.
mk
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