EU-Richtlinie zwingt zum Handeln: Alte Führerscheine bald ungültig

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Alte Führerscheine müssen aufgrund einer EU-Regelung gegen neue getauscht werden. Doch Eile ist geboten, um Strafen zu vermeiden.

Kassel – Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland sind von einer EU-Richtlinie betroffen, die den Umtausch alter Führerscheine in neue erfordert. Wer die Frist nicht einhält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Die Umtauschaktion basiert auf der EU-Richtlinie 2006/126/EG und zielt darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen. In einem Dokument der Europäischen Union wird darauf hingewiesen, dass in den Mitgliedsstaaten „mehr als 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig“ sind. Dies führe zu Problemen mit der Transparenz und begünstige die Fälschung der teilweise schon Jahrzehnte alten Dokumente.

Bis Sonntag, 19. Januar, sollten alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. (Symbolfoto)
Wer die Frist zum Umtausch seines Führerscheins verpasst, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. (Symbolfoto) © Imago

Der ADAC betont, dass die neuen Führerscheine nicht nur „fälschungssicher und einheitlich“ sein sollen, sondern auch in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu verhindern. Der Automobilclub gibt zudem Tipps zur Pannenhilfe im Winter.

Umtausch von Führerscheinen: Das sollten Sie wissen

Keine Prüfung erforderlich: Beim Umtausch des Führerscheins für Pkw oder auch Motorrad muss man nicht noch einmal eine Prüfung machen und auch keine erneute Gesundheitsuntersuchung vornehmen lassen.

Antrag stellen: Den Antrag auf den Umtausch Ihres Führerscheins stellen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. Dafür benötigen Sie den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie den aktuellen Führerschein. Kostenpunkt: rund 25 Euro, zuzüglich der Kosten für das biometrische Passfoto.

Quelle: ADAC

Führerschein umtauschen: Frist beachten und Verwarnungsgeld vermeiden

Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins kann die Umtauschfrist bereits abgelaufen sein. Daher ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger überprüfen, welche Frist für sie gilt. Für Papierführerscheine ist die Frist mit dem 19. Januar 2025 bereits verstrichen. Ein spezieller Rechner des ADAC ermöglicht es, schnell und unkompliziert herauszufinden, wann der eigene Führerschein umgetauscht werden muss.

Wer die Umtauschfrist verpasst, muss laut ADAC ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen, begeht jedoch keine Straftat. Die Fahrerlaubnis erlischt nicht mit dem Ablaufdatum. Im Ausland könnte ein abgelaufener Führerschein jedoch zu Schwierigkeiten führen, insbesondere bei der Anmietung eines Mietwagens, der für viele Reisende unverzichtbar ist. Autofahrer, die die Frist versäumt haben, sollten den Umtausch daher umgehend nachholen. Mit Tipps von Stiftung Warentest lässt sich zudem beim Mietwagen Geld sparen. (BeBau)

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