Freude für E-Fahrer: Seit dem 1. April parken elektrisch betriebene Fahrzeuge – auch hybride – bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen. Aber für welche Parkflächen gilt das in Landsberg? Und welche Einnahmen aus Parkgebühren gehen der Stadt Landsberg dabei abhanden?
Landsberg - Die neue Regelung betreffe „alle oberirdischen, kostenpflichtigen Parkplätze auf öffentlichem Verkehrsgrund der Stadt Landsberg“, fasst die Pressesprecherin der Stadt Angelika Urbach zusammen. Und die seien ausschließlich im Geltungsbereich der „Verordnung über Parkgebühren in der Stadt Landsberg am Lech“ – der vor allem die Altstadt abdeckt (siehe Skizze unten).
Kostenfrei Parken in Landsbergs Innenstadt - gilt nicht für Kommunalwerke
Wer mit seinem E-Fahrzeug kostenlos parken will, muss seine Ankunftszeit mittels Parkscheibe ausweisen. Die Parkdauer werde zudem mittels der Ventilstellung der Reifen des Kraftfahrzeuges kontrolliert, betont Urbach. An den Parkscheinautomaten müssten dafür keine Änderungen vorgenommen werden.
Ob die Einnahmen aus Parkgebühren, die der Stadt durch diese Regelung durch die Lappen gehen werden, „künftig deutlich niedriger sein werden, lässt sich aktuell nicht vorhersagen“, so Urbach. Insgesamt liegen die jährlichen Einnahmen der Stadt aus Parkgebühren bei rund 600.000 bis 650.000 Euro.
Parkflächen nicht öffentlich gewidmet
Die vom Kommunalunternehmen Stadtwerke Landsberg bewirtschafteten Tiefgaragen fallen schon allein deshalb aus dieser Regelung der Stadt heraus, weil sie nicht oberirdisch sind. Zudem seien es keine öffentlichen Parkflächen, bestätigt Stadtwerke-Pressesprecherin Kathrin Weber – was auch für die Waitzinger Wiese gilt, die wiederum auch gar nicht im von der Stadt ausgewiesenen Bereich liegt. Urbach stützt Webers Aussage. Die Tiefgaragen und die Waitzinger Wiese seine keine „öffentlich gewidmeten Flächen“.
Weber beruft sich auch auf die Meldung des Innenministeriums. Demnach gilt das ‚kostenlose E-Parken‘ nicht auf Privatparkplätzen: „Das können vor allem Parkplätze sein, die mit einer Schranke versehen sind, oder Parkhäuser, bei denen man bei der Einfahrt ein Ticket ziehen muss“, wird Innenminister Joachim Herrmann auf der Webseite des Ministeriums zitiert. Auch Supermarktparkplätze seien „in der Regel keine öffentlichen Parkplätze“. Zudem müsse auf eine mögliche Höchstparkdauer geachtet werden, so Herrmann. Sie werde durch die neue Regelung nicht außer Kraft gesetzt. Eine Auszeichnung der Parkplätze, auf denen die E-Regelung gilt, sei aber nicht erforderlich.
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