Flüchtlingsunterkunft am Landschaftspark in Neubiberg bleibt bis 2027: „Auslastung dauerhaft hoch“

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Der Nutzungsvertrag für die Flüchtlingsunterkunft am Landschaftspark läuft seit 2022. © Laura Forster

Der Neubiberger Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Verlängerung des Containerdorfs zugestimmt.

Schnell abgehandelt war in der jüngsten Sitzung des Neubiberger Gemeinderats das Thema Flüchtlingsunterkunft, weil Alternativen ohnehin fehlen. Der seit 2022 laufende und Ende Oktober auslaufende, bislang unentgeltliche Nutzungsvertrag für die Geflüchtetenunterkunft im Landschaftspark wird bis zum 30. Juni 2027 verlängert.

Künftig soll für das 6369 Quadratmeter große Areal auf dem Neubiberger Flurstück allerdings ein Mietzins von 1,50 Euro pro Quadratmeter veranschlagt werden, der vom Landkreis an die Gemeinde zu zahlen ist. Dadurch könne die Gemeinde knapp 115 000 Euro pro Jahr erwirtschaften. Darauf verständigte sich der Rat ohne weitere Diskussion einstimmig.

Rund 400 der insgesamt verfügbaren 431 Wohnplätze sind aktuell vergeben

Der Landkreis hatte zuvor um eine Verlängerung der Vertragslaufzeit gebeten, „um die Nutzfläche auf der ehemaligen Landebahn weiterhin als Containerdorf zu nutzen“, heißt es in der Vorlage zur Sitzung. „Und um den Rückbau der Anlage sowie die Wiederherstellung des Grundstücks veranlassen zu können“, so weiter.

Die Auslastung im Containerdorf ist dauerhaft hoch.

Wobei die zeitliche Perspektive unsicher bleibt. „Die Auslastung im Containerdorf ist dauerhaft hoch“, beschrieb Neubibergs Bürgermeister Thomas Pardeller (CSU) die schwierige Lage innerhalb einer Einrichtung, „die fast ausschließlich von ukrainischen Kriegsgeflüchteten bewohnt ist“. Rund 400 der insgesamt verfügbaren 431 Wohnplätze seien aktuell vergeben. „Wir lasten nie zu 100 Prozent aus, um noch einen Puffer zu haben“, erklärte der Bürgermeister. Den könne man angesichts des ungebrochenen Bedarfs und Zustroms im Landkreis auch brauchen.

Sprach- und Integrationskurse oder Schülerbeförderung durch Gemeinde

Weil die Gemeinde dabei sozial und gemeinwohlorientiert agiert, etwa durch Betreuung, Sprach- und Integrationskurse oder Schülerbeförderung und der Landkreis eine Kostenerstattung durch die Regierung von Oberbayern erhalte, ist nach dem Credo der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates auch der künftige Mietzins vertretbar.

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