Weilheimer Kreistag entscheidet über Erhöhung der Kreisumlage auf 55 Prozent
Der Landkreis braucht mehr Geld (wir berichteten) und möchte dafür die Kreisumlage von 54 auf 55 Prozent anheben. Die Entscheidung fällt diese Woche im Kreistag. Können die 34 umlagepflichtigen Gemeinden diese Erhöhung stemmen? Oder ist dann das Gemeindesäckel doch arg strapaziert und hat nicht mehr genügend Finanzkraft für eigene Aufgaben?
Landkreis - Im Rahmen der Haushaltssatzung entscheidet der Kreistag jährlich neu über die Höhe des Kreisumlagehebesatzes mit einer festgelegten Bandbreite zwischen mindestens 55 und maximal 58 Prozent-Punkten. Nach aktueller Rechtsprechung muss davor die finanzielle Situation aller umlagepflichtiger Gemeinden bekannt sein. Dabei gilt: Der Finanzbedarf des Landkreises steht nicht über dem der Gemeinde. Und die Gemeinde muss auch bei höherer Kreisumlage ihre Aufgaben weiterhin erfüllen können.
Wie hat sich die Kreiskämmerei nun ein Bild von der Finanzlage der Gemeinden gemacht? Die Einbindung der einzelnen Städte, Märkte und Gemeinden in die Haushaltsplanung des Landkreises erfolgte zunächst in der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 1. Dezember 2023, wo die Haushaltsplanungen inklusive einer Erhöhung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt vorgestellt wurden.
Gleichzeitig hat man auf vorhandene gemeindliche Haushaltsdaten der Kommunalaufsicht des Vorjahres 2023 zurückgegriffen. Wichtig zu wissen: Prognosen und Ausblicke zur zukünftigen gemeindlichen Finanzsituation wurden dabei nicht berücksichtigt. Falls also zum Beispiel unerwartete oder hohe Ausgaben vor Ort auftreten würden, ist dies bei der Bewertung der Gemeinde für dieses Jahr nicht miteinkalkuliert.
Ergänzend zur dieser Datenverwendung wurde den Gemeinden mit einem Schreiben der Landrätin bis zum 2. Februar 2024 Gelegenheit gegeben, weitere individuelle Aspekte zur individuellen finanziellen Situation der Gemeinde darzulegen. Das haben laut Kreiskämmerei 13 Gemeinden getan.
Bei der Beurteilung, ob ein Kreisumlagehebesatz von 55 Prozent im Hinblick auf die finanzielle Situation der jeweiligen Gemeinde vertretbar ist, lautet die Einschätzung:
• Keine Auswirkung der Kreisumlage auf die finanzielle Mindestausstattung: Altenstadt, Böbing, Eglfing, Huglfing, Iffeldorf, Ingenried, Oberhausen, Pähl, Polling, Schongau, Schwabbruck, Seeshaupt, Sindelsdorf und Wessobrunn.
• Unwesentliche Auswirkung der Kreisumlage auf die finanzielle Mindestausstattung: Antdorf, Bernbeuren, Bernried, Burggen, Eberfing, Habach, Hohenfurch, Hohenpeißenberg, Obersöchering, Peißenberg, Peiting, Penzberg, Prem, Raisting, Rottenbuch, Schwabsoien, Steingaden, Weilheim, Wielenbach und Wildsteig.
Mit seiner Einschätzung sieht Kreiskämmerer Norbert Merk keine Probleme auf die Gemeinden zukommen, wenn die Umlage 2024 bei 55 Prozent liegt. Außerdem monierte er in der letzten Kreisausschuss-Sitzung, dass etwa ein Viertel der Gemeinden ihren Hebesatz bei Grund- und Gewerbesteuer durchaus anheben könnten. „Da geht ihnen viel Geld durch die Lappen“, so Merk.
Dass nicht jede Kommune über die geplante 55 Prozent-Umlage glücklich sein dürfte, zeigte sich bereits vor knapp zwei Wochen bei der Vorberatung zum Kreishaushalt. Kreisrat und Schongaus Bürgermeister Falk Sluyterman (SPD) urteilte: „Die 55 wird den Kommunen zu schaffen machen.“ Manch einer sprach auch von einer „finanziellen Problemverlagerung auf die Gemeinden“. Und ob dieser eine Prozentpunkt mehr überhaupt dem Landkreis ausreichen wird, bezweifelten ebenfalls mehrere Stimmen.
Es bleibt abzuwarten, wie der Kreistag nun entscheiden wird. Dass viel auf dem Spiel steht, dürfte jedem bewusst sein: Ein Nein zur Umlage-Erhöhung hieße zu wenig Einnahmen auf Landkreis-Seite und damit ein nicht genehmigungsfähiger Haushalt 2024 sowie in Folge eine mögliche Insolvenz der Krankenhaus GmbH.