Streit in Asylunterkunft: Mann verprügelt Mitbewohner mit Gürtel

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Mit einem Gürtel hat ein 26-jähriger Mann in einer Poinger Asylunterkunft auf seinen Mitbewohner eingeschlagen. © Tan4ik via imago-images.de

Weil er sich von zu lauter Musik gestört fühlte, ging ein Asylbewerber in Poing auf seinen Mitbewohner los. Nun musste sich der Mann wegen Körperverletzung vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten.

Poing – Fast acht Jahre lag der Vorfall, der jüngst vor dem Ebersberger Amtsgericht verhandelt wurde, bereits zurück. Dementsprechend viele Erinnerungslücken musste Richter Dieter Kaltbeitzer in dem zweistündigen Prozess mühsam stopfen. Da war es hilfreich, dass sich der Angeklagte, ein mittlerweile 26-jähriger Mann aus Syrien, bereits von Beginn an geständig zeigte – auch wenn er seine Tat in der Asylunterkunft in Grub nicht mehr so recht vor Augen hatte.

Tat bereits acht Jahre her: Angeklagter (26) und Zeuge haben Erinnerungslücken

In einer Sache war sich der Angeklagte aber sicher: In jener Dezembernacht hat er seinen Mitbewohner mit einem Gürtel verprügelt. Der Grund dafür scheint für Außenstehende banal, für ihn war es jedoch der Gipfel des Eisberges: Zusammen mit mehreren Bekannten habe sein Mitbewohner lautstark Musik gehört. „Es war mitten in der Nacht. Ich war völlig übermüdet und dort war es so voll und laut“, berichtete der Syrer über seinen Dolmetscher von den Zuständen in der Asylunterkunft: „Ich habe dann die Nerven verloren.“

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Wütend über die laute Musik stürmte er in das Zimmer der Männer und verprügelte einen seiner pakistanischen Mitbewohner mit einem Gürtel. Wie die Staatsanwältin weiter ausführte, soll er zudem mit einem hölzernen Hocker zugeschlagen haben.  Von Letzterem wisse der 26-Jährige heute nichts mehr.

Asylbewerber nach Jugendstrafrecht verurteilt

Wenig Aufschluss gab da auch einer der Mitbewohner, der den Vorfall damals zwar hautnah miterlebte, sich vor Gericht aber nicht mehr recht erinnerte. „Das ist schon zu lange her“, erklärte der Mann schulterzuckend. Ebenso unklar blieb, ob der Syrer die pakistanischen Asylbewerber allein oder in Begleitung einiger Landsmänner attackierte.

„In jedem Fall kann man nicht einfach auf Menschen mit einem Gürtel losgehen“, mahnte Richter Dieter Kaltbeitzer. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war und sein Asylantrag nach eigener Auskunft erst kürzlich abgelehnt wurde, verurteilte ihn der Vorsitzende nach Jugendstrafrecht zu 40 Sozialstunden. Die muss der 26-Jährige ableisten, bevor er abgeschoben wird.

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