Vorsicht beim Böllern: Stadt richtet Schutzzone für Feuerwerk ein

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Sicher und schön anzusehen: Das städtische Feuerwerk in Bad Tölz. © Archiv

Nicht überall ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern erlaubt. In einigen Kommunen gibt es Verbotszonen. Die Stadt Bad Tölz und der Maschkeraverein in Benediktbeuern bieten eigene Feuerwerke an.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Ein spektakuläres Feuerwerk ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil zum Start ins neue Jahr. Doch beim Abbrennen von Böllern gibt es einige Dinge zu beachten. Allgemein gilt das Sprengstoffgesetz: Demnach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen generell verboten. Bei einem Verstoß sieht das Gesetz Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro vor. Einige Kommunen bieten daher eigene Feuerwerke an. Außerdem gibt es vielerorts besondere Auflagen.

Bad Tölz: Städtisches Feuerwerk an der Isarbrücke

In Bad Tölz wird es zur Jahreswende erneut ein städtisches Feuerwerk an der Isarbrücke geben. Für das leibliche Wohl am Silvesterabend sorgt ab 20 Uhr Andreas Büttner in einer Ausschank-Hütte in der unteren Marktstraße. „Damit verbunden ist die jährliche Bitte, private Feuerwerke, vor allem im Bereich der Isarbrücke, einzuschränken und lieber das große, professionelle Feuerwerk zu genießen“, teilt Daniela Klaar von der Tourist-Information mit.

Während des Feuerwerks wird eine Schutzzone eingerichtet.
Während des Feuerwerks wird eine Schutzzone (rot umrandet) am Isarkai eingerichtet. © Stadt Bad Tölz

Im Vorfeld des Feuerwerks und vor allem während des Abbrennens sind aus Sicherheitsgründen einige Einschränkungen notwendig, informiert Klaar weiter. Bereits ab 9.30 Uhr wird ein Teil des Parkplatzes am Isarkai gesperrt werden. Zwischen 23.50 Uhr und 0.15 Uhr sind die Lenggrieser Straße und die betroffenen Zu- und Abfahrten kurzzeitig nicht zugänglich. Während dieses Zeitraums dürfen sich keine Personen innerhalb der Schutzzone aufhalten.

Abbrennverbote in Teilen Schlehdorfs und in Ried

Im Loisachtal gibt es für das Abbrennen von steigenden Feuerwerkskörpern deutlich mehr Einschränkungen. Wie Stefan Jocher, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See-Schlehdorf, mitteilt, gilt im gesamten Kochler Ortsteil Ried von 31. Dezember bis 1. Januar ein Verbot.

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Auch in Schlehdorf ist das Böllern in bestimmten Bereichen untersagt: Das Verbot gilt von Silvester bis Neujahr im Bereich der Mittelstraße, der Karpfseestraße und der Seestraße. Hintergrund ist, dass das Dorf im Jahr 1846 komplett abbrannte. Der Großbrand damals wurde durch ein unkontrolliertes Herdfeuer verursacht und durch einen Föhnsturm angefacht.

Benediktbeuern: Rund um das Kloster darf nicht geschossen werden

Aufgrund der Nachwehen des Hagelunwetters hat die Gemeinde Benediktbeuern im vergangenen Jahr das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im gesamten Gemeindegebiet verboten. Heuer dürfen die Benediktbeurer wieder Böller abschießen, teilt das Rathaus mit.

Allerdings, so betont Rathaus-Geschäftsleiter Michael Herrmann, bleibt „unberührt davon und wie in den Jahren zuvor auch das Abbrennverbot im und um das Kloster bestehen“.

Der Sperrbereich ist wie folgt abgegrenzt: im Süden ab dem Spatzenpointweg/Am Mühlbach, im Osten ab der Riederer Straße, im Norden ab der Meichelbeckstraße/Don-Bosco-Straße und im Westen durch Teilbereiche der Don-Bosco- und Utzschneiderstraße. Ein professionelles Feuerwerk gibt es auf der Silvesterparty der „Beira Maschkera“ am Bauhof (siehe auch Text unten) zu sehen.

Gaißacher Gemeinderat appelliert daran, auf Feuerwerk in der freien Natur zu verzichten

In Gaißach gibt es zwar dieses Jahr keine ausgewiesenen Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Dennoch appellierte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auch heuer wieder an die Vernunft der Feiernden, auf Feuerwerk in der freien Natur zu verzichten.

Durch die Böller bestehe eine erhebliche Brandgefahr, außerdem werde die Natur durch die Überreste verschmutzt. Dem Gemeinderat geht es dabei insbesondere um die Alm- und Bergwaldbereiche oberhalb des Gerstland- und Sunntratn-Wanderparkplatzes. (vfi)

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