Aktivist aus Weyarn wegen Sachbeschädigung angeklagt

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Er wolle die Demokratie verteidigen, sagte der 68-Jähriges aus Weyarn vor Gericht (Symbolbild). © Symbolfoto: dpa

Sein politisches Engagement hat einen 68-jährigen Weyarner auf die Anklagebank gebracht. Der Mann ist kein Klimakleber, doch mit Kleistern hat auch sein Delikt zu tun.

Sein politisches Engagement hat einen 68-jährigen Weyarner auf die Anklagebank gebracht. Der Mann ist kein Klimakleber, doch mit Kleistern hat auch sein Delikt zu tun. Er hatte im Januar vier Plakate an einem Bushäuschen in Weyarn sowie auf einer gemeindeeigenen Plakatwand angebracht. Auf den Plakaten stand zu lesen „Nazis sind Massenmörder. AfD = Nazis. Nie wieder Krieg“. Der Angeklagte hatte sie laut Staatsanwaltschaft mit Kleister an der Wand des Bushäuschens und der Plakatwand befestigt. Die Gemeinde hatte daraufhin Anzeige erstattet. Bereits zweimal hatte der 68-Jährige gegen einen ergangenen Strafbefehl Einspruch erhoben, sodass die Sache jetzt verhandelt wurde. Der Vorwurf lautet auf Sachbeschädigung und gemeinschädliche Sachbeschädigung.

Eingangs entschuldigte sich der Angeklagte für den Aufwand, den der angestoßene Prozess mit sich bringe. Er sei kein Krimineller, sondern ein um die demokratische Grundordnung besorgter Bürger, der das tue, was seitens der Politik auch von der Zivilgesellschaft dringend gefordert werde, nämlich die Verteidigung der Demokratie gegen erstarkende antidemokratische Strömungen von rechter Seite. „Ich beschädige nichts, sondern unterstütze die Rechtsordnung“, betonte er. Denn sollten sich gegenwärtige Entwicklungen weiter verstärken, „dann sitzen hier bald ganz andere Leute auf diesem Richterstuhl“. Seine Plakate habe er nur an Stellen angeklebt, an denen schon Spuren vorher angebrachter Anschläge sichtbar gewesen seien.

Er sei kein Einzelkämpfer, sondern mit einer Gruppierung von Gleichgesinnten in Weyarn unterwegs, die alle die Bewegung „Weiße Rose 2.0 – Freiheitsaktion Bayern“ unterstützten, die sich im Geiste der Geschwister Scholl den Kampf gegen rechtsradikale Tendenzen auf die Fahnen geschrieben hat. Die Plakate habe er selbst auf herkömmlichem Druckerpapier produziert und dann mit wasserlöslichem Tapetenkleber angebracht, auch an weiteren Stellen. „Kleben Sie immer noch?“, wollte Richter Walter Leitner wissen. „Selbstverständlich“, antwortete der Weyarner überzeugt: „Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.“

Seit März gelte eine Plakatierungsverordnung der Gemeinde Weyarn, erläuterte der als Zeuge geladene Bürgermeister Leonhard Wöhr (CSU). Unerlaubt angebrachte Anschläge würden durch Mitarbeiter des Bauhofs entfernt. Seien sie leicht zu entfernen, werde nichts unternommen. Sei größerer Aufwand nötig, werde Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Die fraglichen Plakate hätten bereits für Ärger gesorgt, da sie auch auf Parkbänke geklebt worden seien: „Da setzen sich die Leute dann in den Kleber rein.“

Auch Eltern von Schulkindern hätten sich über die Kleberei an Bushäuschen beklagt, fuhr Wöhr fort. Ihm sei ein Beschwerdeschreiben aus dem Elternbeirat zugegangen. Zuerst habe die Gemeinde wegen der Plakate Anzeige gegen Unbekannt erstattet, doch dann habe eine Passantin den 68-Jährigen in Aktion beobachtet, sein Autokennzeichen notiert und Meldung gemacht. Die Plakate seien vor Inkrafttreten der Gemeindeverordnung aufgehängt worden, monierte dessen Anwältin. Der Weyarner selbst beteuerte, sich um einen leichter löslichen Klebstoff kümmern zu wollen. Der Prozess dauert an.

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