Landkreis Landsberg: Kooperation mit SOS-Kinderdorf geht weiter
Seit 25 Jahren ist der Verein SOS Kinderdorf Träger der Erziehungsberatungsstelle im Landkreis Landsberg. Jetzt hat die Verwaltung vorgeschlagen, diesen Vertrag zu kündigen. Aufgrund der Zuschüsse, die der Landkreis dem Verein für diese Dienstleistung zahlt, sei es notwendig, die Beratung auszuschreiben.
Landkreis Landsberg – Die Beratungsstelle des Vereins SOS Kinderdorf in der Spöttinger Straße in Landsberg unterstützt Kinder, Jugendliche und Eltern mit einer ambulanten Beratung. Es geht um Erziehungsfragen, Probleme in der Familie oder auch um eine Begleitung der Betroffenen bei einer Scheidung oder einer Trennung. Der mit dem Landkreis geschlossene Kooperationsvertrag setzt für diese Beratung sechs Vollzeitstellen an. Zu den so anfallenden Personal-, aber auch zu den Sachkosten zahlt der Landkreis einen jährlichen Zuschuss: Im kommenden Jahr sind knapp 600.000 Euro eingeplant. „Diese Kosten werden steigen“, prognostizierte Jugendamtsleiter Peter Rasch in der Sitzung des Kreisausschusses vergangenen Woche.
Beratungsvertrag mit SOS Kinderdorf ausschreibepflichtig? Verwaltung im Landratsamt Landsberg sagt ja
Aufgrund von Veränderungen im Vergaberecht 2016 müsse diese Beratung eigentlich ausgeschrieben werden, sagte Rasch. Immerhin fallen für den dafür ausschlaggebenden Vier-Jahre-Schwellenwert für die Dienstleistung rund 2,4 Millionen Euro für den Landkreis an. Der Wert, der eine Ausschreibung im sozialen Bereich erfordere, liege aber bei 750.000 Euro. Deshalb müsse der unbefristete Vertrag mit SOS Kinderdorf zum 31. Dezember 2025 gekündigt, die Leistung neu ausgeschrieben werden. Diese Kündigung habe „nichts mit der Qualität der Beratung“ zu tun, betonte Rasch. Der Verein könne sich ja dann „um den weiteren Betrieb bemühen“.
Die Qualität der Beratung durch SOS Kinderdorf habe einen sehr guten Ruf im Landkreis, entgegnete Kauferings Bürgermeister Thomas Salzberger (SPD). Er sehe die Kooperation als „Investition in die Zukunft“. Dort gebe es die sonst oft nicht zu findenden Fachkräfte, zudem sei der Trägeranteil mit 30 Prozent hier deutlich höher als gewöhnlich. Insbesondere sah Salzberger aber auch vergaberechtlich keine Notwendigkeit zur Kündigung. Er habe sich dazu beim Auftragsberatungszentrum Bayern informiert: Eine Ausschreibungspflicht bestehe nicht, wenn die Leistung freiwillig, kostenlos und unbefristet angeboten werde – alles drei treffe auf die Beratung durch SOS Kinderdorf zu. „Erst durch eine Kündigung des unbefristeten Vertrags würde eine Ausschreibung notwendig.“
Erziehungsberatung im Landkreis Landsberg: Keine Beratung durch ein ‚Amt‘
Auch Renate Standfest sprach sich für die weitere Kooperation aus. Für die Betroffenen sei es zudem ein Pluspunkt, dass die Beratung nicht von einem ‚Amt‘, sondern unabhängig stattfinde. OBin Doris Baumgartl (UBV) lobte das „hervorragende, niederschwellige Angebot“. Das einzig negative, was sie höre, sei dass man teils länger auf einen Termin warten müsse – im Notfall werde jedoch immer eine Lösung gefuunden. „Insofern sollte man das Angebot eher noch ausweiten.“
Wilhelm Böhm (CSU) hakte nach, was denn nun stimme, die Ansicht der Kanzlei, die der Verwaltung die Kündigung empfohlen habe, oder die Aussage Salzbergers. Auch Böhms Fraktionskollege Josef Loy fragte nach, was sich die Verwaltung mit einer neuen Ausschreibung erhoffe. „Oder geht es allein um den rechtlichen Aspekt?“ Bisher gehe es nur um eine Ausschreibung aufgrund des Gutachtens, antwortete Rasch. Das SOS Kinderdorf sei aber tarifgebunden, damit eher kostenintensiv. „Andere Träger, die günstiger sind, wären möglich.“ Woraufhin Baumgartl betonte, der Kostenaspekt allein dürfe nicht der Grund für die Kündigung einer Einrichtung sein. Im Gegensatz zu anderen Beratungsstellen, wie via, für die der Träger AWO kein Personal finden könne, habe SOS Kinderdorf ausreichend Fachkräfte. Und was den rechtlichen Aspekt angehe, schlug Herbert Kirsch (FW) vor, den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Wenn jemand diese Beratung übernehmen wolle, könne er das ja anfechten. Der Kreisausschuss stimmte mit 9:4 Stimmen gegen die Kündigung des Vertrags mit SOS Kinderdorf.