Österreich greift bei Flüchtlingen jetzt „bei geringsten Zweifeln“ zu umstrittener Maßnahme
Die österreichische Regierung reagiert auf die Herausforderungen der Integration mit einer umstrittenen Methode. Das Ziel formuliert Kanzler Nehammer nun.
Wien – Monat für Monat ziehen die Angehörigen Hunderter Flüchtlinge legal nach Österreich. Für die regierende ÖVP sind das trotz massiv sinkender Flüchtlingszahlen im Land offenbar so unhaltbare Zustände, dass man den Familiennachzug stark einschränken möchte – durch den verstärkten Einsatz einer umstrittenen Methode. „Wir werden den Familiennachzug durch strikte Überprüfungen beschränken“, kündigte Kanzler Karl Nehammer gegenüber der Kronen Zeitung an. Das dürfte kurz vor der Europawahl für Zündstoff in der gemeinsamen Regierung mit den Grünen sorgen.
ÖVP will Familiennachzug nach Österreich stark einschränken – DNA-Tests „bei geringsten Zweifeln“
Die Gesetzesregelung in Österreich sieht grundsätzlich vor, dass Asylbewerber ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder nachholen können. Um eine Verwandtschaft bestätigt zu bekommen, müssen diverse Dokumente vorgelegt werden. Gibt es Zweifel an einem verwandtschaftlichen Verhältnis, dürfen die Behörden einen DNA-Test anordnen, um die Blutsverwandtschaft eindeutig feststellen und Betrug ausschließen zu können. Diese Tests waren auch bisher in Österreich schon möglich – Bundeskanzler Nehammer will sie aber nun „bei geringsten Zweifeln“ vermehrt einsetzen.
Das Ziel scheint klar. Nehammer betont: „Wir werden den Familiennachzug durch strikte Überprüfungen beschränken.“ Das Land will parallel den Einsatz von speziell geschulten Dokumentenprüfern intensivieren und Sicherheitsüberprüfungen der Familienangehörigen durch die Sicherheitsbehörden verstärken. Kurz vor der Wahl zum Europaparlament keine unumstrittene Maßnahme – vor allem beim grünen Koalitionspartner der ÖVP. Doch eine Zustimmung der Grünen ist bei dieser Maßnahme nicht notwendig.
Familiennachzug: Gemeinden in Deutschland müssen Familien von Flüchtlingen Unterkunft bereitstellen
In Deutschland sorgte zuletzt die Frage für Aufsehen, ob sich eine Gemeinde weigern darf, Angehörigen von Flüchtlingen eine Unterkunft bereitzustellen, wenn diese im Zuge des Familiennachzugs nach Deutschland kommen. Für Bayern hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Fall einer Beschwerde zum Familiennachzug aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck geurteilt und mit einem klaren Nein beantwortet.
Der Fall war zunächst vor dem Verwaltungsgericht München gelandet, weil die Gemeinde Eichenau einer Frau und zwei Kindern eines anerkannten, dort in einer Unterkunft des Landkreises wohnenden Flüchtlings nach deren Einreise einen Platz im Zuge der Obdachlosenunterbringung verweigert hatte. Daraufhin kam die Familie des Mannes vorerst in einer Einrichtung für obdachlose Frauen in München unter. Das Verwaltungsgericht dort verpflichtete die Gemeinde Eichenau aber, Frau und Kindern ein Dach über dem Kopf zu bieten – wogegen die Kommune Beschwerde einlegte.