„Chapeau“ für einen Drogen-Dealer: Richter rechnet 26-Jährigen Geständnis hoch an

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Wegen seines umfangreichen Geständnisses, bekam der Kochler ein mildes Urteil. © David Ebener/DPA

Ein 26-jähriger Kochler räumt vor Gericht ein, mit Drogen in großen Mengen gehandelt zu haben. Sein umfangreiches Gestädnis verschafft ihm eine mildere Strafe.

Kochel am See – Der junge Mann wollte reinen Tisch machen. Abschließen mit den Drogengeschichten, die teilweise schon ein paar Jahre zurücklagen. Das nötigte dem Gericht Respekt ab und bescherte dem Angeklagten ein mildes Urteil: Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen den 26-Jährigen zu einem Jahr Gefängnis und wegen unerlaubten Besitz zu weiteren neun Monaten – beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Angeklagter wiederspricht nur in einem Punkt der Anklageschrift

Im Zeitraum von Ende Mai bis September 2021 soll der Industriemechaniker von einem Bekannten mehrmals Marihuana in größeren Mengen gekauft haben – laut Anklageschrift einmal rund 350 Gramm, einmal 100 Gramm, zuletzt zwei Mal je ein halbes Kilo. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 9. April 2023 wurden zudem insgesamt rund 260 Gramm Cannabis gefunden sowie 20 Fentanyl-Pflaster, ein opioidhaltiges, extrem starkes Schmerzmittel, das wegen seiner euphorisierenden Wirkung als Droge in bestimmten Kreisen beliebt ist. Der Angeklagte räumte die ihm zur Last gelegten Straftaten weitestgehend ein – nur in einem Punkt widersprach er. Es habe nur einmal 500 Gramm Marihuana in einem Paket gekauft, nicht zwei Mal. Und mit den Fentanyl-Pflastern habe er nicht gedealt. „Das war ein Tauschgeschäft, jemand hatte Schulden und die mit den Pflastern bezahlt“, erklärte der 26-Jährige.

26-Jähriger in großen Mengen mit Drogen gedealt

Auf die Frage, wie er dazu gekommen sei, mit Haschisch und Marihuana zu handeln, offenbarte der junge Mann eine beinahe klassisch zu nennende Karriere. Er selbst habe mit 17 Jahren angefangen zu kiffen, mehrere Freunde und Bekannte konsumierten ebenfalls, um dem einen oder anderen einen Gefallen zu tun, habe er angefangen Stoff zu besorgen. Aktuell habe sich sein eigener Konsum „normalisiert“, so der Beschuldigte. „Gelegentlich einen Joint.“ Jetzt, da das neue Cannabis-Konsumgesetz in Kraft ist, plane er „selbst daheim anzubauen“.
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Nachdem er bereits zwei Mal wegen Drogendelikten zu Geldstrafen verurteilt worden war – zuletzt im Herbst 2022 zu 180 Tagessätzen zu je 15 Euro – kam dieses Mal auch wegen der großen Mengen nur eine Haftstrafe in Betracht. Bei der Strafzumessung müsse „das Geständnis ganz schwer ins Gewicht fallen“, forderte die Verteidigerin. Das sah auch das Gericht so. „Chapeau “, betonte Richter Helmut Berger. „Es ist ihnen hoch anzurechnen, dass Sie es so eingeräumt haben.“ Ohne das umfassende Geständnis wären drei Anklagepunkte „auf wackligen Füßen gestanden“, so der Richter.

Gefängnisstrafe auf Bewährung für geständigen Dealer

Beim Strafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe für das Handeltreiben und neun Monaten für den Besitz habe das Gericht alle Anklagevorwürfe „als minderschwere Fälle eingestuft und an das neue Konsumgesetz angepasst“, so Berger in seiner Urteilsbegründung. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 8345,43 Euro an – die errechneten Einnahmen, die der Verurteilte mit dem Verkauf der Betäubungsmittel erzielt haben soll.

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