Wahlberechtigung bei Europawahlen - Europawahlen: Wer darf wählen? Alle Infos

  • Die EU-Staatsbürgerschaft ist eine grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an Europawahlen. In den meisten Ländern müssen Wählerinnen und Wähler Staatsbürger des jeweiligen Landes sein. Ansonsten können Sie an den Wahlen zum Europäischen Parlament nicht teilnehmen.
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger haben das Recht, ihre Stimme in ihrem Wohnsitzlandoder in ihrem Herkunftslandabzugeben, allerdings nur in einem Land. Sind Wahlberechtigte in ihrem Heimatland zur Wahl registriert, leben aber in einem anderen Land und möchten dort abstimmen, müssen sie sich dort in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Wahlbehörde Landes, in dem gewählt werden soll, erteilt Auskunft, bis wann die Registrierung erfolgt sein muss.
  • Grundsätzlich gilt in der EU ein Mindestalter für die Teilnahme an der Europawahl von 18 Jahren. Es gibt allerdings Länder, die das Mindestalter auf 16 gesenkt haben, darunter Österreich, Malta, Belgien und Deutschland. In Griechenland darf ab 17 gewählt werden.
  • Sofern Sie im Ausland leben, können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben, wenn Sie in Ihrem Heimatland wählen möchten. Die Wahlbehörde Ihres Landes informiert Sie darüber, ob Sie per Brief oder in einer Botschaft bzw. einem Konsulat wählen dürfen.
  • Bei doppelter Staatsbürgerschaft müssen sich Stimmberechtigte für ein Land entscheiden. Sie können entweder für ihr Geburtsland oder für das Land der doppelten Staatsangehörigkeit stimmen, nicht aber für beide. Dies gilt auch, wenn in beiden Ländern Wahlpflicht besteht, wie zum Beispiel in Liechtenstein, Belgien, Griechenland, Italien oder Luxemburg.
  • Wenn Sie außerhalb der EU leben und wählen möchten, kontaktieren Sie frühzeitig Ihre Wahlbehörde, um die Wahlvorschriften kennenzulernen. In der Regel geben Sie im Konsulat bzw. der Botschaft Ihres Landes Ihre Stimme ab.
  • Bei Fragen, auf die Sie selbst keine Antwort finden, hilft die EU mit einem Rückruftelefon. Hier erhalten Sie beispielsweise Hilfe bei Problemen mit Ihrem Wahlrecht. Die Beschäftigten helfen Ihnen, herauszufinden, wie das EU-Recht auf Ihre persönliche Situation angewendet werden kann.