Soli könnte Ende März kippen: Eine Gruppe könnte dann richtig viel Geld zurückbekommen

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Ende März entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Solidaritätszuschlag. Wird er gekippt, müssen Milliardenbeträge an Unternehmen und Einzelpersonen zurückgezahlt werden.

Karlsruhe – Seitdem sechs Bundestagsabgeordnete der FDP 2020 Klage gegen den sogenannten „Soli“ eingereicht hatten, verhandelt das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag. Nun steht das Urteil am 26. März kurz bevor. Sollten die Richter die Abgabe kippen, müssten zweistellige Milliardenbeträge an Bürger und Unternehmen zurückgezahlt werden. Vor allem Besserverdienende würden mit dem Aus des Solidaritätszuschlags viel Geld bekommen – und auch künftig sparen.

Mögliches Soli-Aus Ende März: FDP klagte gegen „versteckte Reichensteuer“

Es gibt ihn seit inzwischen 34 Jahren, doch Ende März droht ihm das endgültige Aus: dem Solidaritätszuschlag, oder kurz: „Soli“, der 2021 bereits für 90 Prozent der Steuerzahlenden abgeschafft wurde. Nur noch Besserverdienende und Unternehmen mussten ihn seither weiterhin zahlen.

Am 26. März entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Soli-Aus. Kippen die Richter die Abgabe, müsste der Bund zweistellige Milliardenbeträge an Unternehmen und Spitzenverdiener zurückzahlen.
Am 26. März entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Soli-Aus. Kippen die Richter die Abgabe, müsste der Bund zweistellige Milliardenbeträge an Unternehmen und Spitzenverdiener zurückzahlen. © Uli Deck/dpa

Doch genau dagegen klagte eine Gruppe FDP-Abgeordneter. Ihr Argument: Der Soli diente dem „Aufbau Ost“, dieser sei längst abgeschlossen. Zudem sei die Steuer in ihrer jetzigen Form eine versteckte Reichensteuer und damit verfassungswidrig. Ende des Monats fällt nun die folgenschwere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Soli-Aus würde 65 Milliarden Euro Rückzahlungen für Unternehmen bedeuten

Sollte der Solidaritätsbeitrag gekippt werden, müssten Milliardenbeträge vom Bund zurückgezahlt werden – durch das Ende des Soli wären es allein für Unternehmen 65 Milliarden Euro – für den Zeitraum von 2020 bis 2028, so Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Soli-Aus mit Milliardenrückzahlungen: Besserverdienende würden vom Gerichtsentscheid profitieren

Aber nicht nur Unternehmen würden von diesen Rückzahlungen profitieren, sondern laut IW auch knapp sechs Millionen Bürger, die zu den Besserverdienenden und Kapitalanlegern gehören, die die Abgabe zahlen müssen. Ab 2025 sind das all jene Alleinstehende, die über ein höheres Jahreseinkommen als 73.483 Euro verfügen.

Jahreseinkommen (Single) Solidaritätszuschlag 2025
bis 73.483 € 0 €
75.000 € 76 €
80.000 € 326 €
100.000 € 1.325 €
120.000 € 2.172 €
140.000 €\t 2.634 €\t
200.000 €\t 4.020 €\t
Quelle: Bundesministerium für Finanzen

Wer weniger als 73.500 Euro im Jahr verdient, profitiert nicht vom Soli-Aus

Sie würden bei einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro beispielsweise 326 Euro im Jahr sparen. Für höhere Einkommen wären die Einsparungen entsprechend größer. Mit einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr wären es 1325 Euro, satte 4020 Euro mehr hätten Spitzenverdienende mit 200.000 Euro im Jahr. Alle Arbeitnehmer, die weniger als 73.483 Euro jährlich verdienen, gingen leer aus.

Jahreseinkommen (Ehepaar) Solidaritätszuschlag 2025
bis 146.966 € 0 €
160.000 €\t 652 €
180.000 €\t 1.651 €\t
200.000 €\t 2.651 €\t
240.000 €\t 4.344 €\t
280.000 €\t 5.268 €
Quelle: Bundesministerium für Finanzen

Der Soli könnte abgeschafft werden: Wie viel Geld Paare zurückerhalten würden

Für Paare, die steuerlich zusammen veranlagt wird, gelten andere Grenzen. Sie würden bei einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 160.000 Euro jährlich 652 Euro sparen, bei 200.000 gemeinsam verdienten Euro wären es 2.6521 Euro mehr, mit 240.000 Euro im Jahr betrüge der Gewinn 5.344 Euro. Alle Paare, die 2025 über weniger als 146.966 Euro Jahreseinkommen verfügen, könnten keinen Gewinn aus dem Gerichtsbeschluss ziehen.

Sollte das Bundesverfassungsgericht am 26. März tatsächlich entscheiden, dass der Soli seit 2020 nicht verfassungskonform ist, müssten alle Steuerbescheide mit den entsprechend festgelegten Zuschlägen korrigiert werden. Da diese in den betreffenden Jahren einen Vorläufigkeitsvermerk bezüglich des Solidaritätszuschlags haben, würden die gezahlten Soli automatisch zurückerstattet werden.

Bund drohen bei Abschaffung des Solidaritätzuschlags Milliardenlöcher

Insgesamt handelt es sich um Einnahmen aus dem Soli, die sich von 2020 bis 2024 auf geschätzte 66 Milliarden Euro belaufen, und die dann zurückgezahlt werden müssten. Ein Ende des Solidaritätszuschlags hätte darum enorme Auswirkungen auf den Bundeshaushalt – und würde ein weiteres riesiges Loch in diesen reißen. Darüber hinaus hatte die Ampel-Koalition die Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro im bisherigen Entwurf für 2025 fest verplant. Geld, das obendrauf auch der neuen Regierung fehlen würde. Für das Ende des „Soli“ hatten sich neben der klagenden FDP auch die nun regierende CDU und die AfD ausgesprochen.

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