Juristische Niederlage für Trump: Gericht verneint Immunität

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Donald Trump muss sich wegen Verleumdung der Schriftstellerin E. Jean Carroll vor Gericht verantworten. Seine Immunität kann ihn dabei nicht schützen.

New York – Gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump laufen derzeit mehrere Gerichtsverfahren. Wiederholt musste Trump dabei Niederlagen einstecken. In der Verleumdungsklage der Schriftstellerin E. Jean Carroll gegen Trump entschied ein US-Berufungsgericht am 13. Dezember, dass Trump seine Immunität nicht geltend machen kann. Trump will die Entscheidung jedoch nicht akzeptieren und vor den Obersten Gerichtshof ziehen.

Trump-Niederlage: Gericht weist Immunität bei Verleumdungsklage ab

Bereits im November 2019 reichte die heute 80-jährige Schriftstellerin ihre zweite Klage gegen Trump ein. Grund dafür waren Äußerungen, die der ehemalige Präsident im Juni 2019 tätigte. Das 2. US-Berufungsgericht in Manhattan lehnte Trumps Anspruch auf Immunität ab und bestätigte damit eine vorausgegangene Entscheidung eines Bundesrichters. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Trump zu lange damit gewartet hätte, die Immunität als Verteidigungsmaßnahme geltend zu machen. Erst im Dezember 2022 berief sich Trump auf die Immunität des Präsidenten, die ihn vor einer Klage schützen kann.

Der Ex-US-Präsident Donald Trump bei einer Verhandlung am Obersten Gerichtshof in New York
Der Ex-US-Präsident Donald Trump bei einer Verhandlung am Obersten Gerichtshof in New York (Archivbild). © Mike Segar

Die Schriftstellerin forderte in einer Verleumdungsklage von Trump einen Schadensersatz von rund zehn Millionen US-Dollar. Carroll beschuldigt Trump, sie in den 90er-Jahren in einer Umkleidekabine eines Kaufhauses in Manhattan vergewaltigt zu haben. Die Vorwürfe bezeichnete der 77-jährige Republikaner als Lügen und Schwindel. Zudem sagte er, dass sie die Vergewaltigungsvorwürfe erfunden hätte, um für ihre bevorstehenden Memoiren zu werben. Carroll ging im Jahr 2019 mit den Vorwürfen an die Öffentlichkeit, nachdem die Übergriffe des Hollywoodproduzenten Harvey Weinstein bekannt gemacht wurden.

Nach Immunitäts-Niederlage: Trump will „sofortige Überprüfung“ im Verleumdungsprozess

Mit der Entscheidung des Berufungsgerichts wird sich Donald Trump jedoch nicht zufriedengeben. Trumps Anwältin Alina Habba bezeichnete das Urteil als „grundsätzlich fehlerhaft“. Ihren Aussagen zufolge werde Trump eine „sofortige Überprüfung“ durch den Obersten Gerichtshof beantragen. Der nächste Verhandlungstag in dem eigentlichen Verfahren ist auf den 16. Januar 2024 angesetzt.

Trumps mögliche Immunität muss zunächst auch im Fall des versuchten Wahlbetrugs bei der Präsidentenwahl 2020 geklärt werden. US-Sonderermittler Jack Smith hat dazu den Supreme Court bei der Frage nach der Immunität des Republikaners eingeschaltet. Trump hatte einen Antrag auf Abweisung eingereicht und dies mit seiner Immunität begründet. Die Strafverfahren scheinen keinen Einfluss auf die Beliebtheitseiswerte des Ex-Präsidenten zu haben, wie Umfragen zeigen. (vk/Reuters)

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