Mammutprozess wegen „Handwerker-Engel“: Zeugen sagen reihenweise ab

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Angeklagt wegen Betrugs und Wucher der Regensburger Thomas M. © Stefan Aigner

Seit Februar läuft in Regensburg ein Prozess wegen mutmaßlicher Abzocke mit Handwerker-Notdiensten. Das Gericht kämpft mit Zeugen, die nicht erscheinen.

Regensburg – Thomas Zenger schwankt zwischen Fatalismus und Verzweiflung. Er wolle ein „Potpourri“ dessen zeigen, was zuletzt auf seinem Schreibtisch gelandet sei und den Prozess so kompliziert mache, erklärt der Vorsitzende Richter der fünften Strafkammer am Landgericht Regensburg. „Wir haben ja etwas Luft – mal wieder.“

Prozess läuft seit Februar – kein Ende in Sicht

Dienstag (16. September), neun Uhr. Ein weiterer Verhandlungstag im Prozess gegen den „Handwerker-Engel“ Thomas M. Dem 56-jährigen Regensburger wird gewerbsmäßige Abzocke über Notdienste vorgeworfen. Seit Februar läuft der Mammutprozess, ein Ende ist nicht in Sicht. Die Verfahren gegen seine vier Mitangeklagten wurden eingestellt, teils gegen Geldauflagen.

Die Staatsanwaltschaft versucht, Thomas M. Betrugsabsicht nachzuweisen. Sie wirft ihm vor, der Kopf hinter Internetseiten und Telefonnummern zu sein, über die angebliche Handwerker vermittelt wurden. Deutschlandweit. Diese verlangten teils horrende Preise für Rohrreinigung, Schlüsseldienst, Elektrik und andere Notdienste.

Richter erhält ständig Absagen von Zeugen

Neben Thomas M. steht auch die inzwischen insolvente Seibel GmbH im Fokus. Ursprünglich waren über 200 Fälle aus ganz Deutschland angeklagt. Mit dieser Fülle kämpft Richter Zenger. Er verliest mehrere Schreiben, die ihn kürzlich erreichten.

Ein Zeuge aus Norddeutschland kündigt an, nicht zu erscheinen, ein Attest wolle er nachreichen. Der gesetzliche Betreuer eines mutmaßlich Geschädigten teilt mit, sein Mandant lebe inzwischen im Pflegeheim und könne nicht anreisen. Eine geladene Zeugin erklärt, sie erinnere sich kaum noch und die weite Anreise sei unzumutbar. „Ich habe den Eindruck, dass kaum ein Anzeigenerstatter Lust hat, hier zu erscheinen“, fasst Zenger zusammen.

Richter beklagt Überforderung der Kammer

Der Staatsanwalt schlägt Videovernehmungen vor. „Wissen Sie, wie schlecht die Tonqualität da ist?“, entgegnet Zenger. Dann eben Vernehmungen durch Richter am Wohnort, schlägt der Staatsanwalt vor. „Dann kann ich gleich sagen, ich mache mit der Kammer nichts anderes mehr“, erwidert Zenger. „Da sitzen wir Mitte nächsten Jahres noch hier.“ Er fährt fort: „Ich möchte erklären, warum ich immer wieder auf Prozessökonomie verweise.“

Ein weiterer Zeuge sagt schriftlich ab. Er wisse nichts mehr, das sei zu lange her. Ein anderes Schreiben strotzt vor Rechtschreibfehlern. Eine Zeugin mit psychischen Problemen erklärt, sie könne nicht kommen, da sie Angst habe, verfolgt zu werden. Eine Zeugin aus Osnabrück schreibt, sie könne wegen ihrer kranken Mutter und ihres Hundes nicht anreisen. Eine andere weiß nicht einmal, worum es geht.

Geladener Zeuge erscheint nicht: Ordnungsgeld droht

„Es ist interessant, dass Zeugen meinen, sie könnten selbst entscheiden, ob sie kommen“, bemerkt Zenger. Er kämpft mit zerpflückten Sitzungstagen und kann kein anderes größeres Verfahren beginnen, während hier die Zeit „völlig nutzlos verstreicht“.

So auch jetzt. Ein geladener Zeuge erscheint nicht, ohne abzusagen. Zenger lässt ihn anschreiben, die Staatsanwaltschaft beantragt ein Ordnungsgeld. Dann folgt eine halbstündige Pause. Thomas M., der einzige verbliebene Angeklagte im weitläufigen Sitzungssaal 104, holt sich im Erdgeschoss einen Kaffee.

Ein Zeuge kommt – und verweigert die Aussage

Um 10.20 Uhr erscheint endlich der nächste Zeuge: ein arbeitsloser Kraftfahrer aus Gelsenkirchen, der über die Regensburger Hotlines Aufträge erhalten haben soll. Nach ausführlicher Belehrung erklärt er, er habe „mit der Sache abgeschlossen“ und mache von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst zu belasten.

Damit endet der Sitzungstag. Der nächste beginnt erst um 10.15 Uhr, da der erste geladene Zeuge abgesagt hat.

Das Geschäft läuft weiter

Ein Geständnis kommt für Thomas M. und seine Verteidiger Michael Haizmann und Philipp Roth nicht infrage. Sie betonen die Unschuld ihres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft erwägt, die Zahl der angeklagten Fälle von über 200 auf zwölf zu reduzieren. Es gehe vor allem darum, die Strafbarkeit der Geschäftspraxis nachzuweisen.

Zwischendurch melden sich immer wieder Betroffene, die über überhöhte Rechnungen klagen. Diese stammen von Handwerkern, die ein namensähnliches Unternehmen aus Regensburg vermittelt hat. Es heißt nicht mehr Seibel GmbH, sondern Seibel GmbH & Co. KG. Mit diesem Unternehmen hat Thomas M. nichts zu tun – nur seine Ehefrau.

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