Geprüft, testiert, abkassiert: Warum Firmenwagen jedes Jahr kontrolliert werden
Jeder kennt das: Prüfpflichten, die von Zeit zu Zeit anfallen. Der Schornsteinfeger kommt regelmäßig, Wasserzähler müssen alle paar Jahre ausgewechselt werden und jeder Autofahrer muss sich alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung anmelden. Was Privatleuten im Alltag abverlangt wird, nimmt in Unternehmen größere Dimensionen an. Ob Arbeitsbühnen, Klimaanlagen, Ladekabel für Elektro-Dienstwagen oder Leitern – Betriebe müssen Alltagsgegenstände auf Sicherheit untersuchen lassen. Dabei fallen hohe Kosten an. Die Frage lautet: Braucht es das alles? Natürlich muss uns Sicherheit etwas wert sein. Doch viele Vorschriften könnten wegfallen, ohne dass dies nachweisbar die Risken erhöhen würde, geschweige denn die Regeln einer Kosten-Nutzen-Betrachtung standhielten.
Jährliche Kfz-Prüfung bei Dienstwagen
Dazu ein Beispiel aus dem betrieblichen Alltag: Ein Handwerker bekommt von seiner Kfz-Werkstätte regelmäßig Post. Darin heißt es: „Sie nutzen Dienstfahrzeuge“? oder „Unternehmen haften bei Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften.“ Der Grund: Berufsgenossenschaften verlangen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen, dass ein Firmenwagen im Vergleich zu Privatautos nicht alle zwei Jahre, sondern jedes Jahr zur Kontrolle muss. Statistisch gibt es bisher keine klaren Belege dafür, dass die UVV-Jahresprüfung von Dienstwagen die Gesamt-Unfallhäufigkeit messbar gesenkt hat.
Volkswirtschaftlich hohe Kosten
Der Gesetzgeber hat die Berufsgenossenschaften ermächtigt, Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu erlassen. Er hat ihnen damit auch einen Freibrief erteilt, jeden „normalen“ Dienstwagen engmaschig kontrollieren lassen zu müssen. In Deutschland gibt es ca. zwei bis drei Millionen Dienstwagen. Dies bedeutet für die Unternehmen einen hohen Zeitaufwand und Kosten. Denn die Sonderprüfung fällt zusätzlich zu den zweijährigen TÜV-Untersuchungen an.
Sichere Geschäftsmodelle für Prüfstellen statt Eigenverantwortung
So sorgt der Gesetzgeber bei Prüfstationen wie TÜV oder DEKRA für sichere Geschäftsmodelle. Die volkswirtschaftliche Wertschöpfung erscheint fraglich. Wie sagte der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder? „Wir können nicht davon leben, uns gegenseitig die Haare zu schneiden."
Haftungsrisiken und Eigenverantwortung
Prüfvorschriften verschärft der Gesetzgeber mit Haftungsrisiken. Kommt es zu Personenschäden, prüft die Berufsgenossenschaft, ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Stellt sich heraus, dass es für das Unfallfahrzeug kein dokumentiertes aktuelles Prüfergebnis gibt, kann es zu Schadensersatzansprüchen gegen den Unternehmer kommen. Da melden die meisten Unternehmen das Fahrzeug lieber zur Kontrolle an.
Auch ohne eine übertriebene Prüfbürokratie bliebe der Unternehmer für Schäden haftbar, die ein Arbeitnehmer durch die Nutzung von Arbeitsmitteln erleidet. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften misstrauen ihm offensichtlich, eine verantwortungsvolle Risikovorsorge zu treffen. Dies ist eine der wesentlichen Ursachen für die wachsende Überbürokratisierung.
Die Lösung: Nutzfahrzeuge von normalen Firmenfahrzeugen unterscheiden
In den meisten Fällen handelt es sich bei Dienstwagen um neuwertige Fahrzeuge, die der Arbeitgeber Mitarbeitern zum Beispiel von Pflegediensten oder Außendienstlern zur Verfügung stellt. Nach wenigen Jahren werden die Fahrzeuge gewechselt. Da jeder Arbeitgeber ohnehin die Pflicht hat, die Wagennutzer einzuweisen, würde es ausreichen, den Fahrer damit zu beauftragen, mit einer Sichtkontrolle das Fahrzeug auf Schäden zu prüfen. Falls größere Mängel auftreten, wird der Fahrer aus eigenem Interesse die Werkstatt aufsuchen. Eine Lösung, bei der Risiken und Bürokratielasten vernünftig abgewogen werden, könnte so aussehen, dass reine Nutzfahrzeuge weiterhin engmaschig kontrolliert werden müssen. Doch für den „normalen“ Firmenwagen kann diese Sonderprüfung ersatzlos entfallen.
Die Stiftung Familienunternehmen hat vor Kurzem eine repräsentative Umfrage des ifo-Instituts in München veröffentlicht: Mehr als 1200 Unternehmen haben daran teilgenommen. Ganz oben steht bei ihnen der Wunsch nach Bürokratieabbau und effizienterer Verwaltung. Rund 42 Prozent der Unternehmer sagen, dass sollte für die Politik Priorität Nummer eins sein.