Dringender Snack-Rückruf – Verzehr kann zu Atemnot führen

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Süßigkeiten ziehen Kinder geradezu magisch an. Ein bestimmter Snack kann ihnen jedoch schaden – der Hersteller hat deshalb einen Rückruf gestartet.

Berlin – Ob Groß oder Klein, jeder nascht gerne. Bei einer Süßigkeit ist aktuell jedoch Vorsicht geboten: es geht um die „Jelly Straws“ von Sweet Mellow. Denn die Lebensmittelaufsicht in Berlin warnt vor einer potenziellen Erstickungsgefahr, die beim Verzehr der Gelee-Sticks droht – insbesondere für Kinder und ältere Menschen. Deshalb gibt es nun einen Rückruf seitens des Herstellers sowie der Asiasupermarktkette Go Asia, bei der die Süßigkeit verkauft wurde.

Süßigkeiten-Rückruf in mehreren Bundesländern: Jelly Straws können Atemnot auslösen

Betroffen sind „Jelly Straws“ von Sweet Mellow in den Packungsgrößen 10 Stück (200 Gramm) und 15 Stück (300 Gramm), jeweils mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 22. April 2026. Konkret werden Produkte mit den Chargennummern HERLB023B und HERLB024 zurückgerufenen.

Der Rückruf gilt nach aktuellem Stand für elf Bundesländer, wie lebensmittelwarnung.de berichtete. Folgende Bundesländer sind betroffen: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Übrigens: Dies ist nicht das erste Mal, dass der Hersteller Go Asia einen derartigen Rückruf startet.

Rückruf zweier Süßigkeitenprodukte: „Jelly Straws, Assorted 10 pcs, 200g“ und „Jelly Straws, Assorted 15 pcs, 300g“ könnten zum Ersticken führen. © Go Asia Deutschland GmbH

Rückruf von in Asiamarkt verkaufter Süßigkeit – Erhöhte Erstickungsgefahr bei „Jelly Straws“

Der niederländische Importeur Herman Kuijper BV und der deutsche Vertrieb Go Asia Deutschland GmbH haben den Rückruf veranlasst, nachdem die Berliner Lebensmittelaufsicht auf die ernste Gefährdung durch die spezielle Konsistenz der Jelly Straws hingewiesen hatte.

Die Erstickungsgefahr ergibt sich aus der speziellen Produktform und der Konsistenz der Jelly Straws. Die Gelee-Masse ist von einer umgebenden Flüssigkeit eingeschlossen, die beim Herausdrücken die Gleitfähigkeit erhöht. Diese rutschige Oberfläche kann dazu führen, dass die Gelee-Sticks beim Verzehr unkontrolliert in den Rachen rutschen und dort die Atemwege blockieren, so die Berliner Lebensmittelaufsicht. Besonders riskant ist dies für Kinder, deren Atemwege schmaler sind, und die dazu tendieren, Gelee-Sticks in einem Bissen herauszudrücken, was die Kontrolle beim Kauen erschwert.

Hier noch einmal alle Informationen des Rückrufs im Überblick:

Produkt\t Mindesthaltbarkeitsdatum\t Chargennummer
Jelly Straws“ 10 Stück (200 Gramm) 22. April 2026 HERLB023B
Jelly Straws“ von Sweet Mellow in den Packungsgrößen 10 Stück (200 Gramm) 22. April 2026 HERLB024

Rückruf wegen Erstickungsgefahr: Im Ernstfall sollte schnell reagiert werden

Bei drohender Erstickungsgefahr ist schnelles und richtiges Handeln lebenswichtig. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt abhängig vom Zustand der betroffenen Person gezielte Erste-Hilfe-Maßnahmen:

  • Person kann noch sprechen, atmen und husten: Die betroffene Person sollte ermutigt werden, kräftig zu husten, um den Fremdkörper zu lösen. Bleibt der Husten ohne Erfolg, sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden, während man die betroffene Person beruhigt und betreut.
  • Person kann nicht sprechen, atmen oder husten: In diesem Fall sollte die Person sich nach vorne beugen, und der Helfer führt bis zu fünf kräftige Schläge zwischen die Schulterblätter aus. Prüfen Sie nach jedem Schlag, ob der Fremdkörper sich gelöst hat. Wenn dies nicht der Fall ist, sofort den Notruf 112 alarmieren.
  • Wenn akute Erstickungsgefahr besteht: Der Helfer stellt sich hinter die Person und führt eine Oberbauchkompression durch. Hierzu legt er eine Faust im Oberbauch der betroffenen Person an und zieht diese mit der anderen Hand nach hinten oben. Bis zu fünf Wiederholungen sind möglich. Falls der Fremdkörper dennoch nicht entfernt ist, sollte man Rückenschläge und Oberbauchkompression abwechselnd fortführen, bis der Rettungsdienst eintrifft. Falls die Person bewusstlos wird und die Atmung aussetzt, ist eine Herz-Lungen-Wiederbelebung einzuleiten.

Die Lebensmittelbehörden raten dringend, die betroffenen Produkte sofort aus dem Haushalt zu entfernen und nicht zu konsumieren. Sollten Jelly Straws mit den genannten Chargennummern in Ihrem Besitz sein, kann das Produkt in jeder Go Asia-Filiale gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Wer Zweifel hat, kann auch in der jeweiligen Go Asia-Filiale nachfragen, wo das Personal über die Rückrufaktion informiert ist und die Erstattung vornehmen kann. Erst im Juli 2024 gab es einen ähnlichen Rückruf von Süßigkeiten aufgrund von Erstickungsgefahr.(ls)

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