Gemeinde macht Straße zu Fahrradstraße - ist aber gar nicht zuständig

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Gegenstand vieler Diskussionen: Die Gartenpromenade hatte der Gemeinderat vor einem Jahr zu einer Fahrradstraße erklärt – ohne in Wirklichkeit zuständig zu sein. © Ufertinger

Nach einigem Hin und Her hatte der Gautinger Gemeinderat im Mai vergangenen Jahres beschlossen, aus der Gartenpromenade eine Fahrradstraße zu machen. Doch dieser Beschluss muss jetzt wohl aufgehoben werden. Zuständig ist nämlich gar nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt.

Gauting – Enttäuscht zeigte sich Konrad von Nussbaum in der Bürgerfragestunde vor der jüngsten Gemeinderatssitzung. Der Sprecher der Bürgerinitiative „Fahrradstraße mit Anlieger frei in der Gartenpromenade“ hatte der Homepage der Gemeinde entnommen, dass der Beschluss vom Mai 2023 aufgehoben werden muss. Damals hatte der Gemeinderat sich mit 10:2 Stimmen dafür ausgesprochen, in der Gartenpromenade Radfahrern Sonderrechte einzuräumen – und damit den lang gehegten Wunsch der BI erfüllt. Doch wie es scheint, hat sie sich zu früh gefreut.

Auf Nachfrage bestätigte Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger den für Nussbaum und seine Mitstreiter ernüchternden Sachverhalt. „Weil die Gemeinde gar nicht zuständig ist, befasst sich das Landratsamt mit dem Gautinger Beschluss“, sagte sie. „Falls er rechtswidrig war, muss ihn der Verkehrsausschuss wieder aufheben.“ Eine Auskunft, die Nussbaum resigniert zur Kenntnis nahm: „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“, sagte er.

Fahrradstraße: Landratsamt begutachtet Gesamtsituation

Rückblick: Lange Zeit hatten sich die Anwohner der Gartenpromenade für die zweite Fahrradstraße in Gauting stark gemacht – nämlich vor ihrer Haustür. Durch die Straße radeln bekanntlich Kinder und Jugendliche in Pulks zum Gautinger Schulcampus an der Germeringerstraße. Nun fürchteten Anwohner Zusatz- und Lieferverkehr von und zur geplanten sozial-ökologischen Mustersiedlung „Patchway Anger“. Zumal an der Ammerseestraße, wo die Gartenpromenade einmündet, ein Supermarkt geplant ist. Die Hartnäckigkeit der BI wurde zunächst belohnt, der Gemeinderat stellte sich hinter das Projekt.

Stefan Diebl, Sprecher des Landratsamts Starnberg, bestätigt die Zuständigkeit der Kreisbehörde. „Wenn eine Gemeindestraße wie die Gautinger Gartenpromenade auf übergeordnete Straßen wie in diesem Falle auf die Unterbrunner- und auf die Ammerseestraße trifft, gilt die sogenannte Nahtstellenregelung“, teilt er auf Anfrage des Starnberger Merkur mit. Zuständig für die Fahrradstraße sei damit das übergeordnete Landratsamt, und nicht die Gemeinde. Die Behörde habe nämlich zu beurteilen, wie sich eine Änderung „aufs Gesamtstraßennetz auswirkt“. Auf die heutige Sitzung des Gautinger Verkehrsausschusses dürfen interessierte Bürger also gespannt sein: Beginn ist um 19.15 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses.

Christine Cless-Wesle

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