Zweite Runde: Bauanträge der Firma Agrobs erneut im Gemeinderat
Der Futtermittelhersteller Agrobs sorgt erneut für Kontroversen. Die Erweiterungspläne landen wieder auf den Tischen der Gemeinderäte in Münsing.
Münsing – Das Landratsamt ist in Sachen Erweiterungspläne der Firma Agrobs mal wieder anderer Ansicht als die Gemeinde. Aus diesem Grund muss der Gemeinderat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag – Beginn ist um 19.30 Uhr im Rathaus – erneut über zwei Bauanträge des Futtermittelherstellers für zwei weitere Hallen auf dem Firmengelände an der Angerbreite entscheiden, die er im August vergangenen Jahres bereits abgelehnt hatte.
Rat erließ im vergangenen Jahr eine Veränderungssperre
Wie berichtet erließ der Rat damals eine sogenannte Veränderungssperre, also ein vorübergehendes Bauverbot, und beschloss, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Entwicklung in dem landschaftlich sensiblen Gebiet regelt. Ganz verbieten lässt sich die Expansion nicht, da der Herstellungsprozess der Futtercops für Pferde staubintensiv ist und somit nicht einfach in einem Gewerbegebiet stattfinden kann. „Der Gemeinderat wird hoffentlich unserer Empfehlung folgen und das Einvernehmen weiterhin nicht erteilen“, erklärt Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler) auf Anfrage unserer Zeitung. Sollte das Landratsamt die Hallen sechs und sieben trotzdem genehmigen, erwäge die Gemeinde eine Klage. „Hier geht es um die Beschneidung unserer Planungshoheit, die zumindest ich nicht akzeptieren werde“, macht Grasl deutlich. Dasselbe gelte für die klare Mehrheit des Gemeinderats, auch wenn einige Mitglieder umgeschwenkt seien.
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Am Dienstag hatte das Gremium bereits gemeinsam mit einem Fachanwalt in einem internen Bauausschuss über das Thema beraten. Intern deshalb, um Agrobs-Geschäftsführer Simon Berger, Gemeinderat, aber nicht Mitglied des Bauausschusses, ausschließen zu können. Das Landratsamt vertritt in einem Schreiben vom 17. Februar die Auffassung, dass die Gemeinde das Einvernehmen rechtswidrig verweigert habe. Das Landratsamt sieht keine öffentlichen Belangen, die gegen die Erteilung einer Ausnahme gesprochen hätten. Das geplante Bauvorhaben hätte also mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan übereingestimmt.
Erster Entwurf des Bebauungsplans soll im Frühjahr vorgestellt werden
Doch das Landratsamt kenne den Bebauungsplan noch nicht. Ein erster Entwurf soll im Frühjahr vorgestellt werden. Dann könne das öffentliche Verfahren beginnen und sich alle Beteiligten zu Wort melden, sagt Grasl. Er antwortet damit dem Ostuferschutzverband, der eine Bürgerbeteiligung für zwingend notwendig hält. „Wir wollen steuern, abwägen und mit dem Betrieb in einen Dialog gehen. Das ist nur dann möglich, wenn die Gemeinde Träger und Auftraggeber des Verfahrens ist.“ Von Tanja Lühr
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