„Im Tode vereint. So hätten wir es gern. Und so haben wir es auch testamentarisch verfügt“, sagte Ellen Kessler 2024 gegenüber „Bild“ über ihren letzten Wunsch, den sie gemeinsam mit ihrer Schwester Alice formulierte.
Die berühmten Kessler-Schwestern, die am Ende gemeinsam in ihrem Grünwalder Haus starben, hatten bereits vor einem Jahr offen über ihre Vorstellung vom „letzten Weg“ gesprochen: Sie wollten in einer einzigen Urne bestattet werden. Doch nicht nur miteinander – sondern gemeinsam mit der Asche ihrer Mutter Elsa, die 1977 verstarb, und ihres geliebten Pudels Yello.
„Wir haben unsere Mutter und Yello sehr geliebt“, begründeten die Kessler-Zwillinge, die in ihrer Kindheit Gewalt erlebten, ihren letzten Willen. Sie genossen gerade die Gesellschaft des Pudels sehr, waren über den Tod des Vierbeiners entsprechend sehr betrübt. Doch Yello starb mit 14 Jahren: „Er hätte viel älter werden können, aber leider litt er an Angina pectoris. Sein vergrößertes Herz drückte auf die Lunge, er bekam keine Luft mehr.“
Doch wie realistisch ist es, ihren Wunsch umzusetzen – rechtlich und praktisch?
Rechtliche Hürden für letzten Wunsch der Kessler-Zwillinge
Bereits zu Lebzeiten der Kessler-Zwillinge hat sich der Münchner Bestatter Karl Albert Denk gegenüber „Bild“ zweifelnd geäußert: „Grundsätzlich ist das rechtlich nicht möglich. Weder dürfen in Bayern zwei Menschen in die gleiche Urne, noch ein Hund auf einem Friedhof für Menschen beigesetzt werden.“
Antje Bisping, Juristin des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, sagt nach dem Tod der Kessler-Zwillinge zu „Euronews“: „Eine einzige Urne für mehrere Personen ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Es ist nicht einmal möglich, die Asche eines Hundes hinzuzufügen. Die Vermischung oder Verbindung der Asche mehrerer Verstorbener in einer Urne ist nach deutschem Bestattungsrecht generell verboten“.
Auf der anderen Seite existieren in Deutschland bereits „Mensch-Tier-Grabstätten“: Speziell ausgewiesene Friedhöfe („Mensch-Tier-Friedhöfe“) erlauben die Beisetzung von Urnen von Menschen neben denen von Tieren – allerdings getrennt, nicht in einer Urne.
Gibt es Möglichkeiten im Ausland?
Nach dem Tod der Schwestern stellt sich nun erneut die Frage: Lässt sich ihr Wunsch wenigstens im Ausland erfüllen?
Mehrere Medien berichteten bereits 2023, dass Bestattungen im Ausland – etwa in den Niederlanden oder Tschechien – teils flexibler gehandhabt werden. Dort sind ungewöhnlichere Formen des Umgangs mit Asche möglich, was den Kessler-Wunsch zumindest theoretisch erleichtern könnte.
Allerdings gilt: Sobald eine Urne nach Deutschland überführt wird, unterliegt sie wieder dem deutschen Bestattungsrecht. Eine gemeinsame Urne aus dem Ausland dürfte hier nicht ohne Weiteres beigesetzt werden.
Bestattungsregeln in Deutschland
• Friedhofszwang
– Verstorbene und Urnen müssen in der Regel auf einem öffentlichen oder kirchlichen Friedhof beigesetzt werden.
– Private Beisetzungen sind nur in wenigen Bundesländern und unter strengen Voraussetzungen erlaubt.
• Eine Urne pro Person
– Die Asche eines Menschen muss einer eindeutig zugeordneten Urne zugeführt werden.
– Das Zusammenführen der Asche mehrerer Personen in einer Urne ist grundsätzlich nicht erlaubt.
• Trennung von Mensch und Tier
– Tiere dürfen nicht auf klassischen Friedhöfen für Menschen beigesetzt werden.
– Gemeinsame Urnen von Mensch und Tier sind nicht zulässig.
– Ausnahmen existieren nur in Form spezieller „Mensch-Tier-Friedhöfe“, aber dort mit getrennten Urnen.
• Ruhefristen
– Jede Bestattung unterliegt einer vorgeschriebenen Ruhefrist (meist 10–30 Jahre, je nach Bundesland und Grabart).
– Während dieser Zeit darf das Grab nicht geöffnet werden.
• Bestattungspflicht
– Angehörige bestimmter Ordnungen (z. B. Ehepartner, Kinder) sind zur Organisation und Finanzierung der Bestattung verpflichtet.
Überführung & Ausland
– Rückführung einer Urne oder eines Verstorbenen nach Deutschland unterliegt wieder dem deutschen Bestattungsrecht.
– Eine im Ausland „frei gestaltete“ Bestattung wird dadurch in Deutschland nicht automatisch gültig.
„Erst am 18. November öffnen“: Kessler-Zwillinge verschickten persönliches Paket vor ihrem Tod.