Ein privater Antrag auf einen Bebauungsplan für die Moosburger Isarstraße wurde jetzt im Stadtrat behandelt – und fiel dort gleich aus mehreren Gründen durch.
Moosburg – Der Fluss mit seinen Naturausläufern vor der Haustür, dazu reichlich Grün von allen anderen Seiten: In der Isarsiedlung im Moosburger Osten lässt es sich auf den ersten Blick idyllisch leben. Auf den zweiten Blick herrscht bei Bewohnern entlang des Deichs seit Jahren Frust, weil es mangels Binnenentwässerung immer wieder Häuser und Gärten flutet. Mit jeder neu gebauten und an die Wasserinfrastruktur angeschlossenen Immobilie verschärft sich das Problem. Dass nun ausgerechnet in der Isarstraße im großen Stil weitere Wohnbebauung angedacht ist, das hat am Montag für einen Besucheransturm im Moosburger Stadtrat gesorgt.
Eine private Eigentümerin hatte im Februar die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt, um auf insgesamt neun Flurstücken Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen. Das jedoch sahen nicht nur viele aus der Nachbarschaft äußerst kritisch, sondern auch Behördenvertreter. Zum einen hatte das Sachgebiet Naturschutz im Landratsamt erklärt, „keine Möglichkeiten für eine Wohnbebauung im betroffenen Bereich“ zu sehen. Grund: Der Planungsumgriff liege im Landschaftsschutzgebiet Isartal und grenze an ein Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet.
Warnungen aus dem Moosburger Rathaus
Parallel warnten das Moosburger Bauamt und auch Ortschef Josef Dollinger vor den Grundwasser- und Qualmwasserproblemen, „die ja jedem hier bekannt sind“ (Zitat Dollinger). Obendrein nehme die Verkehrsbelastung an der Einmündung zur Landshuter Straße (St2350) durch die Nachverdichtung stetig zu. 3. Bürgermeister Michael Stanglmaier (Grüne) führte in einer Wortmeldung einen weiteren Kritikpunkt aus: „Der Stadtrat hat sich selbst mal darauf verständigt, dass wir im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nur mehr dann Baugebiete ausweisen, wenn ein signifikanter Anteil der Flächen uns gehört.“ Wegen der hohen Verschuldung der Stadt könne man die Folgelasten von privaten Baugebieten nicht stemmen, so Stanglmaier.
Dass die Antragstellerin zwischenzeitlich selbst eine Vertagung angeregt hatte, war für Dollinger kein Grund, am Montag nicht abzustimmen. „Wir von der Verwaltung sind der Auffassung, dass das mal final entschieden werden sollte.“ Ein entsprechender Vertagungsantrag verfehlte dann auch mit 8:10 eine Mehrheit. Der Beschluss über den Bebauungsplanantrag war umso deutlicher: Er wurde mit 18:2 Stimmen abgelehnt.