Nötigung in 192 Fällen: Klima-Prozess geht in die nächste Runde

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Mit Seifenblasen und Transparenten demonstrierten die Angeklagten im Mai vor dem Amtsgericht in Ebersberg für die Verkehrswende. Auch im Gericht sorgten die Klimaaktivisten für Aufsehen. © Stefan Rossmann

Am Amtsgericht in Ebersberg wird das Verfahren gegen vier Klimaaktivisten fortgesetzt. Die Angeklagten hatten sich 2021 von einer Autobahnbrücke der A94 bei Poing abgeseilt.

Ebersberg – Mit rot-weißem Absperrband, zahlreichen Transparenten und bunten Plakaten machten sich Klimaaktivisten im Mai diesen Jahres auf den Weg in Richtung Kreisstadt. Grund für das Großaufgebot: Vier von ihnen mussten sich wegen Nötigung in 192 Fällen vor dem Amtsgericht verantworten.

Klimaaktivisten wird Nötigung in 192 Fällen vorgeworfen: Von Reue keine Spur

Von Reue war beim Prozessauftakt im Frühjahr allerdings keine Spur zu sehen. Die Aktivisten verfolgten damals eine ganz andere Strategie: Verzögerung. Mit Erfolg. Richter Dieter Kaltbeitzer musste das Verfahren aussetzen. Am kommenden Mittwoch, 13. Dezember, wird der Prozess nun fortgesetzt. Es sind drei Verhandlungstage angesetzt.

Dem Ganzen vorangegangen war eine Aktion der Klimaaktivisten im September 2021. Aus Protest gegen die Internationale Automobilmesse (IAA) in München hatten sich die vier Angeklagten von einer Brücke auf der A 94 Höhe Poing abgeseilt. Die Polizei musste daraufhin die Autobahn sperren. Laut Anklageschrift verursachten die Aktivisten damit einen rund 800 Meter langen Stau. Für mutmaßlich 192 Personen war die Weiterfahrt für mehrere Stunden unterbrochen.

Eine Angeklagte seilte sich über der A94 ab.
Eine der Angeklagten seilte sich im September 2021 über einer Autobahnbrücke der A94 ab. © Trammer

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Verfahren verzögert sich: Aktivisten überfluten Richter mit Anträgen

Dass sich die Angeklagten mit Verzögerung auskennen, machten die Vier auch in der ersten Verhandlungsrunde im Mai deutlich. Mit im Schlepptau hatten die Aktivisten damals nicht nur übergroße Banner. Neben Laptops und Strafprozessordnungen fand sich auch ein Drucker im Gepäck der Angeklagten, was die Einlasskontrolle zunächst verlangsamte. Erst über eine Stunde nach offiziellem Verhandlungsbeginn fanden sich alle Prozessbeteiligten im Sitzungssaal ein.

Dort angekommen überfluteten sie Richter Kaltbeitzer anschließend mit Anträgen und Beschwerden: Zunächst sollten Freunde die Verteidigung der Angeklagten übernehmen dürfen, anschließend forderten die Vier die Ablehnung des Richters aufgrund von Befangenheit. Auch das Kreuz über dem Eingang musste den Sitzungssaal nach einem Antrag der Aktivisten verlassen. Nach siebeneinhalb Stunden Antragsflut zog der Richter schließlich die Reißleine.

Amtsgericht Ebersberg will Verzögerungen mit Sicherheitsanordnung unterbinden

Um an den bevorstehenden Prozesstagen eine erneute Verzögerung zu verhindern, setzt das Amtsgericht nun auf eine „Sicherheitsanordnung zur störungsfreien Abwicklung der Hauptverhandlung“. Laut der ist es Angeklagten, Verteidigern und Zuhörern untersagt, elektronische Geräte, Rucksäcke, Taschen oder Beutel ins Gericht mitzunehmen.

Auf der Verbotsliste finden sich auch Transparente, Flugblätter und Klebstoffe. Um sicherzustellen, dass sich die Aktivisten auch daran halten, hat das Gericht eine Durchsuchung angeordnet. Außerdem werden Kopien der Ausweispapiere aller Prozessbeteiligter hinterlegt. So erhofft sich Richter Kaltbeitzer etwaige Störenfriede schneller identifizieren zu können.

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