40-Jähriger stiehlt Geldbeutel von Geretsriederin – Das Geld hätte sie dringend gebraucht
Eine Überwachungskamera zeichnete auf, wie der 40-Jährige die Geldbörse an sich genommen hatte.
Geretsried - Als sie vom Einkaufen nach Hause kam, fuhr einer Geretsrieder Hausfrau kurz gehörig der Schreck in die Glieder. Ihr Geldbeutel war weg – mitsamt Reisepass, EC-Karte, Krankenkassenkarte und 900 Euro Bargeld. Schnell war der Frau klar, dass sie ihn beim Einkaufen in einem Drogeriemarkt im Zentrum an der Kasse vergessen haben musste. Aber als die Frau dort nachfragte, war die Geldbörse verschwunden. Nun musste sich ein Geretsrieder wegen des Vorfalls, der sich am 18. Dezember vorigen Jahres gegen 17.45 ereignet hatte, vor dem Amtsgericht verantworten. Der 40-Jährige wurde wegen Unterschlagung zu acht Monaten Gefängnis verurteilt – die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
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Eine Überwachungskamera zeichnete den Diebstahl auf
„Das ist vollumfänglich richtig“, bestätigte der Kfz-Mechaniker, was nicht zu leugnen war. Eine Überwachungskamera hatte nämlich aufgezeichnet, wie er den von der Kundin vor ihm an der Kasse vergessenen Geldbeutel nahm, in seinen Rucksack steckte und den Laden verließ. „Ich wollte ihn zum Fundbüro bringen“, erklärte der Angeklagte. Doch dann entschied er sich anders, nahm das Geld heraus und entsorgte das Portemonnaie auf dem Heimweg in einen Abfallkorb. „Ich hatte Geldprobleme, deshalb habe ich es behalten. Ich konnte damit Schulden bezahlen. Das war natürlich total dumm, das ist mir bewusst.“
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Haftstrafe auf Bewährung
Die Geschädigte hatte nicht nur die 900 Euro verloren, mit der sie ihre Miete hatte bezahlen wollen. Ihr entstanden neben der Zeit, die für Behördengänge draufgingen, um neue Papiere zu besorgen, noch zusätzliche Kosten. Insgesamt 1500 Euro muss nun der vielfach, auch einschlägig vorbestrafte Beschuldigte an die Frau zurückzahlen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass er auf freiem Fuß bleiben darf und die Haftstrafe von acht Monaten nicht absitzen muss. „Ich hoffe, dass es das letzte Mal war, dass ich hier bin“, hatte der Angeklagte zum Schluss erklärt. „Diese ,Karriere‘ sollte mit 40 Jahren mal ein Ende haben.“