Ines E. ist im Kampfmodus. Die 35-jährige Ludwigsburgerin ist seit 2012 mit ihrer Frau zusammen, seit sechs Jahren sind sie verheiratet. Im Mai soll ihr gemeinsames Kind zur Welt kommen. Wobei das Wort gemeinsam zumindest rechtlich bisher nicht ganz stimmt.
Nadine E. bringt das Baby zur Welt und ist damit in der Geburtsurkunde eingetragene Mutter, ihre Frau Ines muss das Kind über eine sogenannte Stiefkindadoption erst adoptieren. Zwei Monate nach der Geburt.
„Lesbische Paare haben den Prozess hingenommen, weil der Kinderwunsch stark ist“
Dafür müssen Nadine und Ines E. einen Antrag beim Notar stellen und die Adoption beim Familiengericht beantragen. Im Gespräch mit einer Vermittlungsstelle wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die Adoption erfüllt sind.
Ines E. hat viel mit befreundeten Paaren über den Prozess gesprochen und von den Fragen gehört, die den Frauen gestellt werden. Wann und wie war Ihr Outing? Wie viele Beziehungen hatten Sie davor? Wie ist das Verhältnis zu Ihren Eltern?
Und dann kam die Frage, wer der Mann in der Beziehung sei
„Wir hören immer wieder von erniedrigenden Situationen im Adoptionsverfahren, in denen sich die Familien nicht trauen, sich zu widersetzen, weil sie Angst haben, das Adoptionsverfahren zu gefährden“, sagt Theresa Richarz, Grundsatzreferentin beim Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD).
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Ines E. erzählt, ein Ehepaar im Freundeskreis sei gefragt worden, wer der Mann in der Beziehung sei – die Frage, die jedes lesbische Paar kennt und die offenlegt, dass in großen Teilen der Gesellschaft ein Paar noch immer aus Mann und Frau besteht, aus Vater und Mutter.
„Diskriminierend und verletzend"
„Dieser Adoptionsprozess ist diskriminierend und verletzend. Lesbische Paare haben ihn hingenommen, weil der Kinderwunsch so stark ist“, sagt Ines E.
Sie und ihre Frau haben sich gut überlegt, ob sie ein Kind wollen und alles durchgespielt. Möchten Sie einen Spender, den sie kennen oder einen anonymen Spender, was ist dem Kind fair gegenüber, sind sie zu alt, zu jung, haben sie genug Geld? „Der ganze Prozess sollte Zeugnis genug sein, dass wir Eltern werden möchten“, sagt Ines E.
Fünf Versuche, 30 000 Euro
Hinter dem Paar liegen fünf Jahre, in denen sie sechs Mal mithilfe einer Kinderwunschklinik versucht haben, ein Kind zu bekommen. 30 .000 Euro haben sie für ihren Traum einer gemeinsamen Familie gezahlt. Ihre Behandlungen werden von der Krankenkasse nicht bezahlt.
Die Versuche belasten das Paar. Ines E. hat das Gefühl, sie zerstört den Traum ihrer Partnerin, wenn sie vorschlägt, es nicht erneut zu versuchen.
Nadine E. zweifelt an sich und ihrem Körper. Dazu kommt: in der Kinderwunschklinik fühlen sie sich wie ein Paar zweiter Klasse. Ines E. darf bei Untersuchungen häufig nicht dabei sein.
„Ich war nur die Beifahrerin“, erzählt sie. Eine Adoption können sich die beiden zwar vorstellen, rechnen sich aber keine guten Chancen aus. Ines E. ist selbstständig, 35 Jahre alt, ihre Frau 38. Adoptionsagenturen würden Personen suchen, die viel Geld haben, aber ständig zuhause sind, jung sind, aber viel Lebenserfahrung haben, sagt Ines E.
Gesetzesentwurf zur Verbesserung liegt auf Eis
Ihre Forderung: Eine sofortige Aussetzung der Stiefkindadoption. Marco Buschmann, bis vor kurzem FDP-Justizminister, hat zwar bereits einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Familienrechts vorgelegt, mit dem Kinder von lesbischen Paaren von Geburt an beide Frauen als Eltern haben können.
"Bunteste und vielfältigste Regierung? Ein Armutszeugnis“
Ines E. glaubt aber nicht daran, dass die Bundesregierung das Thema in naher Zukunft angeht – nicht jetzt, nachdem die Ampel gescheitert ist und auch nicht mit einer neuen Regierung. Derzeit liegt der Entwurf auf Eis.
„Dafür, dass das angeblich die bunteste und vielfältigste Regierung ist, ist das ein Armutszeugnis“, sagt sie.
Sie setzt ihre Hoffnung in eine Sammelklage, die derzeit beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt und das jetzige Abstammungsrecht als diskriminierend und verfassungswidrig bezeichnet. Eingereicht wurde die Beschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Initiative Nodoption.
„Nur wenn der zweite Elternteil männlich ist, kann er problemlos als Elternteil eingetragen werden“, kritisiert Lea Beckmann, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der GFF. Die Folgen für Tausende Kinder in Deutschland seien gravierend: Sie hätten rechtlich nur einen Elternteil und seien viel schlechter abgesichert.
Neues Gesetz für Transpersonen macht Diskriminierung deutlich
An anderer Stelle hat sich in der rechtlichen Situation von queeren Menschen bereits etwas getan: Seit dem 1. November vereinfacht das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, kurz SBGG, es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. „Ein Tag der Freude für alle in der Community“, sagt Ines E..
Bei näherer Betrachtung fällt der 35-Jährigen jedoch auf: Würde sie ihren Geschlechtseintrag ändern, wäre sie als Transmann automatisch der Vater des Kindes und müsste es nicht adoptieren. Die Standesämter Ludwigsburg und Stuttgart bestätigen ihre Vermutung. „Das ist absurd, eine absolute Farce“, sagt Ines E.
Das SBGG sei ein Gesetz, das Diskriminierung aufheben solle und eine andere Diskriminierung umso deutlicher mache. Natürlich würde sie nicht zu Ingo E. werden, sagt sie. Sie wolle das Gesetz, das für Menschen mit langem Leidensweg gemacht wurde, weder ausnutzen noch kleinreden, aber es beinhalte eine Wechselwirkung, die in Berlin nicht bedacht worden sei.
„Es ist total wichtig, dass die Interessen der queeren Community nicht gegeneinander ausgespielt werden“, sagt Richarz vom LSVD. Der Verband fordert, das Abstammungsrecht noch in dieser Legislaturperiode zu reformieren.
Ines E. und ihr Kind sind rechtlich monatelang Fremde füreinander
Ines E. wird sich nach dem Mutterschutz ihrer Frau tagsüber um das Kind kümmern. Die Hauptentscheidungen liegen, bis die Adoption bestätigt ist, jedoch bei ihrer Partnerin. Zwar kann sie mit dem „kleinen Sorgerecht“ tägliche Angelegenheiten übernehmen, darf aber beispielsweise keinen Pass für das Kind beantragen.
„Meine Frau gilt auch mit dem kleinen Sorgerecht bis zum Ende das Adoptionsverfahren als alleinerziehend“, erklärt Ines E.
Eigentlich sollte die Schwangerschaft eine freudige Sache sein, sagt Ines E. Der Adoptionsprozess würde das glückliche Gefühl an manchen Tagen trüben. Wenn Nadine E. ihr Testament schreibt, beispielsweise. Denn auch das gehört zu ihrer Realität: Wenn Nadine E. etwas passiert, sind ihre Frau und ihr Kind rechtlich Fremde füreinander.
Ablauf einer Stiefkindadoption
- Die Person, die das Kind adoptieren möchte, meldet sich bei einer Vermittlungsstelle. Das kann ein Jugendamt oder eine anerkannte nichtstaatliche Adoptions-Vermittungsstelle sein.
- Mit der Bescheinigung der Vermittungsstelle, dass sich die Beteiligten beraten lassen haben, wird der Antrag beim Familiengericht mithilfe einer Notarin oder eines Notars gestellt.
- Das Familiengericht prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Stimmt das Familiengericht der Adoption zu, können die Eltern beim Standesamt eine neue Geburts-Urkunde für das Kind beantragen.
Von Anna-Sophie Kächele
Das Original zu diesem Beitrag "„Dieser Adoptionsprozess ist verletzend und diskriminierend“" stammt von Stuttgarter Zeitung.