Benjamin Henns Wahl zum Hallbergmooser Bürgermeister sorgt für ein Novum

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Konzentriert: Wahlleiter Michael Kirmayer erklärte das durch den Rücktritt von Noch-Bürgermeister Josef Niedermair entstandene neue Prozedere. © Oestereich

Am 1. Januar 2025 tritt der frisch gewählte Benjamin Henn (FW) sein Amt als Bürgermeister von Hallbergmoos an. Seine Amtszeit beträgt allerdings nicht wie üblich sechs, sondern sieben Jahre. Wahlleiter Michael Kirmayer erklärte, warum.

Hallbergmoos – Benjamin Henn (FW) wurde am vergangenen Sonntag zum neuen Bürgermeister von Hallbergmoos gewählt. Sein Amt wird er am 1. Januar 2025 antreten. Mit seiner Wahl geht ein Novum in der Gemeindegeschichte einher: Die Amtszeit des 1. Bürgermeisters beträgt nicht sechs, sondern gut sieben Jahre. 

„Der neue Gemeinderat wird turnusgemäß bei den Kommunalwahlen im März 2026 gewählt, nicht aber der Bürgermeister. In Hallbergmoos werden Bürgermeister und Gemeinderat erst wieder 2032 zeitgleich gewählt“, erläutert Wahlleiter Michael Kirmayer dem FT auf Nachfrage die gesetzliche Regelung.

Warum ist das so? „Es kommt immer darauf an, wann die Bürgermeister-Wahlen außerhalb des herkömmlichen Turnus stattfinden“, so Kirmayer weiter. Im Fall des noch amtierenden Josef Niedermair (CSU) hätte die Amtszeit, die er im Mai 2021 nach dem Tod seines Vorgängers Harald Reents angetreten hat, bis zur Kommunalwahl 2026 gedauert. Sie wäre somit auf fünf Jahre verkürzt gewesen. 

Da Niedermair nun aus gesundheitlichen Gründen Ende 2024 das Amt abgibt – und sein Nachfolger Benjamin Henn zum 1. Januar 2025 den Dienst antritt, bliebe Henn bis zur darauffolgenden Kommunalwahl im März 2026 nur gut ein Jahr.

„Deshalb verlängert sich die Amtszeit automatisch bis zur übernächsten Kommunalwahl im März 2032. Im Mai 2032 beginnt dann die neue Amtszeit von Bürgermeister und Gemeinderat wieder gleichzeitig“, so Kirmayer. Henn bleibt somit sieben Jahre und vier Monate Bürgermeister der 12 000-Einwohner-Gemeinde. Der Gesetzgeber begründet diese Regelung laut Wahlleiter damit, dass ein Bürgermeister in einem Jahr nicht viel bewegen kann. Zweiter Grund sind die hohen Kosten, die man den Kommunen für außerplanmäßige Wahlen ersparen will. Deshalb würden die Wahlen von Bürgermeister und Gemeinderat schlussendlich wieder zusammengelegt.

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