Mit Semmeln zum Geld: Bäckerei-Verkäuferin (27) soll Einnahmen abgezweigt haben

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Ein schneller Griff in die Kasse: Über mehrere Monate soll eine 27-jährige Verkäuferin Einnahmen einer Bäckerei abgezweigt haben. (Symbolbild). © IMAGO/Michael Bihlmayer

Eine 27-jährige Verkäuferin soll einen Teil der Einnahmen einer Bäckerei in die eigene Tasche gesteckt haben. Vor Gericht streitet die Frau die Vorwürfe ab - trotz erdrückender Beweislast.

Ebersberg – Semmeln, Kuchen, Kaffee und Co: Über mehrere Monate hinweg soll eine 27-jährige Verkäuferin in einer Bäckerei im nördlichen Landkreis Ware an Kunden verkauft, das eingenommene Geld aber anschließend in ihre Hosentasche gesteckt haben. Wegen veruntreuender Unterschlagung musste sich die Frau nun vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten.

Angeklagte soll mit einfachem Trick über 2400 Euro abgezweigt haben

Laut Anklage soll die Frau von September 2022 bis Januar 2023 in rund 60 Fällen verkaufte Ware nicht als solche im Kassensystem verbucht haben. 2400 Euro soll die Angeklagte mit dem Trick abgezweigt haben. Vor Gericht wies die Verkäuferin die Anschuldigungen über ihren Verteidiger zurück: „Meine Mandantin hat nichts eingesteckt. Wenn, handelt es sich höchstens um Trinkgeld.“

Nur einmal habe die 27-Jährige Ware nicht ins System eingetippt. „An dem Tag war sehr viel los. Damit es schneller geht, habe ich Ware verkauft ohne zu tippen. Das wollte ich später nachholen“, erklärte die Angeklagte. In der Hektik habe sie das anschließend aber vergessen.

Trotz Kameraüberwachung und Geständnis bei Polizei: Frau streitet Vorwürfe ab

„Ich habe schon öfter Diskrepanzen bei der Abrechnung gehabt“, schilderte hingegen der Betriebsleiter der Bäckerei vor Gericht. Aus diesem Grund habe er sich schließlich die Videos der Überwachungskamera angesehen. „Da sieht man, wie sie Ware ausgibt und das Geld auf die Seite legt“, sagte der 34-Jährige. Auf seinem Handy zeigte er Richter Benjamin Lenhart und der Staatsanwältin daraufhin die Aufnahmen.

Angesichts der erdrückenden Beweislast und einem vorliegenden Geständnis, das die Angeklagte zuvor schon bei der Polizei ablegt hatte, gab der Richter daraufhin deutlich zu verstehen, dass es für sie besser wäre, die Vorwürfe einzuräumen. „Lügen haben kurze Beine“, mahnte er vor einer höheren Strafe, sollte die Sache weiter vor Gericht verhandelt werden. Doch die 27-jährige Frau ließ sich von ihrer Sicht nicht abbringen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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