Streik legt Flughafen München lahm: Tausende Flüge fallen aus – Diese Optionen haben Passagiere
Der Münchner Flughafen steht vor einem Streik-Chaos. Tausende Flüge könnten ausfallen. Eine Expertin erklärt, welche Optionen betroffene Passagiere haben.
München – Es ist das erste, was man sieht, wenn man die Webseite des Münchner Flughafens besucht. Ein dickes rotes Banner dort warnt: „48h-Warnstreik am Flughafen München“ Die Gewerkschaft Verdi hat von Donnerstag, 27. Februar, 0 Uhr bis Freitag, 28. Februar, 24 Uhr die Beschäftigten mehrerer Unternehmen am Flughafen München zu einem zweitägigen Streik aufgerufen. Ein Großteil der geplanten Flüge würde ausfallen, informierte der Flughafen bereits am Dienstag (25. Februar).
Streik am Münchner Flughafen – Chaos zum Ferienbeginn erwartet
Da Beschäftigte der für die Passagierkontrollen zuständigen Sicherheitsgesellschaft, in der Flugzeugabfertigung und weiterer Dienstleister zum Streik aufgerufen sind, sei mit „erheblichen Auswirkungen auf den Flugbetrieb“ zu rechnen, teilte der Flughafen München am Dienstag mit. Das dürfte zum Beginn der Faschingsferien in Bayern ziemliches Chaos auslösen. Rund 1600 Flüge sind in den 48 Stunden geplant – die Fluggesellschaften werden voraussichtlich den größten Teil annullieren. Der Flughafenbetreiber empfiehlt Passagieren, sich frühzeitig bei der jeweiligen Fluggesellschaft über den Status ihres Flugs zu informieren.
Die Fragezeichen sind groß: Habe ich Anspruch auf einen Alternativflug? Bekomme ich eine Entschädigung? Nina Staub, Fluggasrechtsexpertin des Travel-Tech-Unternehmens AirHelp erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben – mit einem zunächst ernüchternden Statement: „Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt und er damit außerhalb der Kontrolle der Airlines liegt, haben betroffene Passagiere im Normalfall keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung.“
Fluggesellschaften sind verpflichtet, eine alternative Transportmöglichkeit bereitzustellen
Aber: „Sollten Airlines keine schnellstmögliche alternative Transportmöglichkeit bereitstellen, kann bei erheblichen Verspätungen dennoch ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.“ Airlines seien verpflichtet, Passagiere auf die schnellstmögliche Route umzubuchen – auch über eine andere Fluggesellschaft oder indirekte Verbindungen, wenn das schneller sein sollte.
(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt auch in unserem regelmäßigen Erding-Newsletter.)
Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. Inlandsflüge könnten zudem auf ein Bahnticket umgebucht werden. „Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen“, sagte die Expertin. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen.
Bei langen Wartezeiten am Flughafen muss Verpflegung bereitgestellt werden
Auch bei Verspätungen haben Fluggäste entsprechende Rechte: Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer späteren Beförderung muss die Fluggesesellschaft den vollen Ticketpreis erstatten. Getränke und Mahlzeiten muss die Airline schon bei einer Verspätung ab zwei Stunden bereitstellen. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. „Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”