Ampel-Haushalt: Förderungen für Wärmepumpen und Gebäudesanierung werden gekürzt

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Die Ampel-Koalition hat sich zu einem Haushalt für 2024 durchgerungen. Der Kompromiss hat Folgen für alle drei Parteien. So sollen die Förderungen für den Heizungstausch zwar kommen - aber dabei wurde gekürzt.

Berlin – Sie haben es tatsächlich geschafft: Die drei Ampel-Spitzen Olaf Scholz (SPD), Robert Habeck (Grüne) und Christian Lindner (FDP) haben einen Kompromiss zum Bundeshaushalt 2024 erzielt. Die Details sickern nun erst nach und nach durch, doch es wird deutlich, dass alle drei Parteien Abstriche hinnehmen mussten. Die SPD musste Kürzungen beim Bürgergeld hinnehmen; die FDP hat der Einführung einer Plastiksteuer und einer Kerosinsteuer zugestimmt; die Grünen müssen mit Kürzungen in der Solarindustrie und bei der Wärmewende leben.

Die Förderungen für den Heizungstausch sollten vor allem nach dem langen Ringen um das Gebäudeenergiegesetz nicht angetastet werden. Und bei der Pressekonferenz zur Haushalts-Einigung sagte Wirtschaftsminister Habeck auch: Die „zentralen Säulen“ des klimafreundlichen Umbaus blieben erhalten, dazu gehöre auch die Wärmewende. Doch gekürzt wird trotzdem.

Heizungstausch ab 2024: Konjunktur-Booster fällt weg

Erst Mitte November – kurz nach dem wegweisenden Urteil der Karlsruher Richter – hatten sich die Regierungsparteien auf das finale Gesetz für die Förderungen geeinigt. Dabei hatte man sich neben den Förderungen für neue Heizungen auch auf solche für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen verständigt. Folgende Förderungen waren demnach geplant:

Maßnahmen Grundförderung Geschwindigkeitsbonus Einkommensbonus Konjunktur-Booster
Gebäudehülle 15 % - - 10 % (gestrichen)
Anlagentechnik 15% - - 10 % (gestrichen)
Solarthermie 30 % max. 25 % (abgesenkt) 30 % -
Biomasseheizung 30 % max. 25 % (abgesenkt) 30 % -
Wärmepumpen 30 % max. 25 % (abgesenkt) 30 % -
Wasserstoffheizungen 30 % max. 25 % (abgesenkt) 30 % -
Innovative Heiztechnik 30 % max. 25 % (abgesenkt) 30 % -
Änderungen am Gebäudenetz 30 % max. 25 % (abgesenkt) 30 % -
Heizungsoptimierung 15 % - - 10 % (gestrichen)
Optimierung zur Emissionsminderung 50 % - - -

Aus Branchenkreisen hat Ippen.Media nun erfahren, dass es einige Änderungen hier geben soll. Dem Sparzwang zum Opfer fallen Förderungen an der Gebäudehülle sowie der Geschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch. So soll der Geschwindigkeitsbonus nicht mehr höchstens 25 Prozent betragen, sondern nur noch maximal 20 Prozent. Des Weiteren soll der Konjunktur-Booster für Sanierungsmaßnahmen entfallen. Damit bleibt bei der Sanierung nur noch 20 Prozent Grundförderung plus 5 Prozent für die Erstellung eines Sanierungsplans mit einem Energieberater.

Neue Förderungen ab 2024: Start-Datum bleibt unklar

Weiter unklar ist, ab wann die neuen Förderanträge gestellt werden können. Ursprünglich hatte Habeck versprochen, dass die neue Förderrichtlinie „lückenlos“ an die alte anschließen soll. Doch nach Informationen dieser Redaktion ist das nicht mehr haltbar. Die Förderbank KfW hat dem Wirtschaftsministerium vor wenigen Wochen mitgeteilt, dass die Bewilligung neuer Anträge „aus technischen Gründen“ frühestens am 27. Februar 2024 starten könne. „Für Selbstnutzer in Mehrfamilienhäusern wird die Antragsstellung ab Ende April, die für Vermieter und gewerbliche Antragssteller ab Ende Juli möglich sein“, hieß es in der Mitteilung weiter.

Vor einem Einfamilienhaus ist eine Wärmepumpe installiert.
Vor einem Einfamilienhaus ist eine Wärmepumpe installiert. © David Inderlied/Imago

Da der Haushalt jedoch frühestens im Januar oder Februar beschlossen werden kann, ist es naheliegend, dass alles nach hinten rückt.

Ebenfalls weiterhin unklar ist, ab wann die Förderungen für Energieberater wieder anlaufen werden. Diese wurden im Rahmen der Haushaltssperre gestoppt – was erhebliche Folgen für die Branche und Eigentümer hat. Ohne Energieberatung können einige der geplanten Förderungen nämlich überhaupt nicht gewährt werden; zudem müssen Eigentümer dann die Beratung selbst zahlen, was viele abschrecken dürfte.

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