Landsberger lässt mehrere Autoschlüssel mitgehen - Bewährungsstrafe vom Amtsgericht

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Gleich mehrere Zweitschlüssel klaute der Angeklagte und fuhr mit einem der Autos davon. Er konnte aber schnell gefasst werden und war sofort geständig. © Symbolfoto: Panthermedia

Weil er die Schlüssel zu diversen Firmenwagen klaute und sich ohne Führerschein, dafür aber unter Drogeneinfluss ans Steuer setzte, ist ein 33-Jähriger vom Amtsgericht Landsberg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.

Landsberg - Der Angeklagte war im vergangenen Jahr bei einem Landsberger Unternehmen in der Produktion beschäftigt. Der Betrieb teilt sich eine Halle mit einer anderen Firma, aus deren angrenzendem Büroraum der Angeklagte die Autoschlüssel entwendete. Es handelte sich um die Zweitschlüssel zu einer ganzen Fahrzeugflotte – zwei VW-Golf, zwei Skoda Octavia, ein Audi SQ5 und ein BMW 320d xDrive. Dazu ließ der 33-Jährige noch fünf Tankkarten mitgehen.

Bewährungsstrafe für Landsberger - Viele Schlüssel aber kein Führerschein

Warum er alle Schlüssel genommen habe, wollte Richter Alexander Kessler vom geständigen Angeklagten wissen. „Es war ja unterschiedlich, welches Fahrzeug da ist“, gab dieser zur Antwort. Sein Pech: Er wurde von zwei Zeuginnen erkannt, als er in einem der Fahrzeuge – dem Skoda Octavia – unterwegs war. Die Frauen wussten auch, dass er keinen Führerschein besaß.

Die bestohlene Firma deponierte ein Handy mit Ortungs-App in dem Wagen und konnte der Polizei am 2. September den entscheidenden Hinweis geben. Die Beamten erwischten den 33-Jährigen im südlichen Landkreis in dem Skoda. Der gab sofort zu, die Autoschlüssel geklaut zu haben – und erklärte von sich aus, dass er Rauschgift konsumiert hatte. Bei einer Blutentnahme wurde Amphetamin nachgewiesen – „ein Ausrutscher“, wie er vor Gericht beteuerte. Im Zimmer des Angeklagten, der bei seiner Mutter lebt, fanden die Beamten die restlichen Autoschlüssel, die Tankkarten und geringe Mengen Amphetamin und einer weiteren synthetischen Droge.

Offen blieb, ob sich der Landsberger, um an die Autoschlüssel zu kommen, auch noch widerrechtlich den Schlüssel zu dem betreffenden Schrank beschafft hatte. Dies hätte aus dem Diebstahl einen besonders schweren Fall gemacht. Richter Kessler glaubte dem 33-Jährigen jedoch, dass der Schrank unverschlossen gewesen war.

Dass die Strafe für die diversen Anklagepunkte – Diebstahl, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr sowie unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln – mit einem Jahr und acht Monaten relativ hoch ausfiel, war der Tatsache geschuldet, dass der 33-Jährige zehn Vorstrafen mitbrachte, bereits Haftstrafen verbüßt hat und zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung stand. Seinen Führerschein hatte er im Zuge einer früheren Verurteilung verloren.

Mit einer festen Arbeitsstelle, der Einhaltung aller Bewährungsauflagen und negativen Drogenkontrollen war der Vater eines 14-jährigen Sohnes eigentlich auf einem guten Weg. Verteidiger Amir Sahuric sprach von „gefestigten Lebensumständen“. Wäre es nach dem Vertreter der Staatsanwaltschaft gegangen, wäre der Mann dennoch hinter Gittern gelandet. Aufgrund der zahlreichen Vorstrafen sah der Ankläger keinen Spielraum für Milde. Es sei „keine Besserung in Sicht“.

Dünne Luft

Richter Kessler gab dem 33-Jährigen jedoch noch eine Chance, indem er die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Im Vergleich zu früheren Verhandlungen – der Angeklagte war für Kessler ein alter Bekannter – sei er heute „reifer und vernünftiger“. Allerdings: „Die Luft wird immer dünner.“ Einen weiteren Fehltritt darf sich der 33-Jährige nicht leisten. Das Fahrverbot wurde um fünf Monate verlängert. Außerdem muss der Verurteilte 2.000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Er nahm das Urteil noch im Landsberger Gerichtssaal an.

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