Betretungsverbot: Wanderer und Tourengeher müssen Wildschutzgebiete meiden

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Betreten verboten: die Wildschutzgebiete. © archiv

Im Rotwandgebiet gilt ab Freitag, 1. Dezember, wieder ein zeitlich befristetes Betretungsverbot. Darauf weist das Landratsamt Miesbach hin.

Landkreis – Ein 320 Hektar großes, nicht zusammenhängendes Gebiet rund um Lempersberg, Benzingspitz, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Maroldschneid wurde eigens als Wildschutzgebiet ausgewiesen. Anlass für diese Maßnahme, die 2021 beschlossen und zum ersten Mal umgesetzt wurde, sind vom Aussterben bedrohte Vogelarten, die in diesem Gebiet überwintern und brüten. Sie sollen von Störungen durch Tourengeher und Wanderer verschont werden.

Das Betretungsverbot gilt bis einschließlich Sonntag, 14. Juli 2024, mit Ausnahmeregelungen in Form von freigegebenen Wanderwegen. Dazu zählen Wege am Jägerkamp ab April und an der Maroldschneid ab Mitte Juni. Das Gebiet an der Rotwand ist, wie berichtet, einer der letzten Rückzugsräume in den bayerischen Alpen für Birk- und in der Waldstufe Auerhühner. Beide stehen auf der Roten Liste. Bei Störungen bestehe die Gefahr, dass sie aus ihren Winterlebensräumen flüchten und im Frühjahr nicht mehr ungestört balzen. Die Folge: Sie können ihren Nachwuchs nicht mehr aufziehen, erklärt Florian Bossert, Gebietsbetreuer im Mangfallgebirge.

Bußgelder bei Zuwiderhandlung

Vor der Ausweisung des Wildschutzgebiets hatten sich über zwei Jahre hinweg Vertreter von Landratsamt, Deutschem Alpenverein, Bergwacht, Regionalentwicklung Oberland (REO) und Forstbetrieb Schliersee mit Landwirten, Touristikern und Umweltverbänden abgestimmt und sich schließlich auf Betretungs- und Befahrungsverbote von Dezember bis Juli geeinigt. „Dabei wurde sorgfältig zwischen dem Schutz der Tiere, in dem Fall der Birkhühner, und dem verständlichen Wunsch der Erholungssuchenden nach Natur- und Sporterlebnis abgewogen“, wird Josef Faas, Teamleiter Fachlicher Naturschutz am Landratsamt, in der Mitteilung zitiert.

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Betretungs- und Befahrungsverbot würden konsequent Bußgelder verhängt. Die Verordnung sei jedoch mit intensiver Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherlenkung durch Schilder und Karten begleitet worden, betont das Landratsamt. Eine besondere Aufgabe kommt dabei weiterhin den beiden hoheitlichen Naturschutz-Rangern des Landkreises, Alexander Römer und Andreas Köpferl, sowie der für das Rotwandgebiet zuständigen Gebietsbetreuerin Theresa Schöpfer zu: die persönliche Ansprache der Erholungssuchenden vor Ort.

REO unterstützt mit Naturschutzwächtern

Sie werden unterstützt von den drei Naturschutzwächtern Matthias Robl, Verena Dargatz und Holger Cecco-Stark. Durch die Ranger koordiniert, sind auch sie mit hoheitlichen Aufgaben unterwegs. Zudem bekommen sie Unterstützung von den Rangern der REO, die rein aufklärend tätig sind und die Menschen informieren.  nap

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