Streit um Kiesabbau in Taufkirchen: Gemeinde verliert vor Gericht
Den Kiesabbau auf einer landwirtschaftlichen Fläche südlich der Karwendelstraße wollte die Gemeinde Taufkirchen mit einem planerischen Schachzug verhindern. Doch der Eigentümer zog vor Gericht – mit Erfolg.
Taufkirchen - Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof muss die Gemeinde Taufkirchen eine Flächennutzungsplanänderung rückgängig machen. Der Gemeinderat hat nun bei fünf Gegenstimmen beschlossen, ein Aufhebungsverfahren einzuleiten.
Grundsätzlich sieht der Flächennutzungsplan der Gemeinde Taufkirchen vor, dass Kiesabbau auf speziell ausgewiesenen Flächen südlich der Karwendelstraße möglich ist. Dort wurde und wird auch bereits Kies abgebaut. Die landwirtschaftliche Fläche, um die es geht und auf der ein Landwirt Kiesgewinnung ermöglichen will, hält der Gemeinderat allerdings für ungünstig und hat deshalb vor einigen Jahren durch eine Änderung des Flächennutzungsplans versucht, das Vorhaben zu verhindern. Laut Bauamtsleiter Stefan Beer liegt die Fläche in landschaftlich prägnanter Lage, die gerne von Spaziergängern genutzt wird, und außerdem vergleichsweise nah an einer bestehenden Bebauung.
Das bemängelt der Verwaltungsgerichtshof
Gegen die Flächennutzungsplanänderung klagte der Grundstückseigentümer – mit Erfolg. Im Laufe des Normenkontrollverfahrens stellte sich die Unwirksamkeit der Bauleitplanung heraus. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bemängelte unter anderem, dass bei der Flächennutzungsplanänderung Schutzabstände zu Wohn-, Misch- beziehungsweise Dorfgebieten nicht als weiches, sondern als hartes Tabukriterium gewertet wurden und nicht hinreichend ermittelt wurde, ob im Gemeindegebiet an anderer Stelle nach Quantität und Qualität ähnliche Materialvorkommen zu finden sind. Weil aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs, die Bauleitplanung auch durch ein ergänzendes Verfahren seitens der Gemeinde nicht heilbar ist, muss die Flächennutzungsplanänderung nur vollständig rückgängig gemacht werden.
Gemeinderäte empört über Urteil: „So was macht mich krank“
Einige Ratsmitglieder äußerten noch einmal ihr Unverständnis über die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. „Als Bürger muss ich sagen, ist das sehr schade“, kommentierte Paul Haberl jun. (CSU) die Entwicklung. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans habe man den Taufkirchnern nur etwas Gutes tun wollen. So sah es auch Herbert Heigl (SPD). Der Gemeinderat wolle nicht, dass dort Kies abgebaut wird, betonte er. Die Entscheidung des Gerichts samt der Urteilsbegründung findet er skandalös: „So etwas macht mich krank.“ Doch ändern können die Gemeinderäte an der Sachlage nichts. Durch die Rückabwicklung des Verfahrens ist nun auch wieder Kiesabbau möglich. Laut Bauamtsleiter Beer kann somit jederzeit ein Bauantrag für Kiesgewinnung auf dem Areal eingereicht werden.